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SAN News

Umsetzung des Digitalpakts startet in Sachsen-Anhalt

Samstag, den 21. September 2019

Sachsen-Anhalt startet mit der Umsetzung des Digitalpakts. Der Bund stellt dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt 137,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die öffentlichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft und für Träger von Pflegeschule stehen ca. 123 Millionen bereit. Für länderübergreifende und landesweite Projekte wurden knapp 14 Millionen Euro gebunden. Die entsprechenden Unterlagen sind seit dem heutigen Tag verfügbar. Anträge können ab dem 01.10.2019 eingereicht werden.

„Es kann losgehen. Es wurde viel über den Digitalpakt geredet und diskutiert, aber nun sind wir am Ziel. Viele Schulen und Schulträger haben sich bereits auf den Weg gemacht. Viele Konzepte sind geschrieben, nun geht es an die Umsetzung“, erklärte Bildungsminister Marco Tullner in Magdeburg. Zur Unterstützung von Schulen und Schulträgern nimmt eine Beratungsstelle im Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerausbildung (LISA) ihre Arbeit auf.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und der Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Schulgebäude-/-geländeverkabelung/-vernetzung (bzw. schulisches WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden. Voraussetzung für die Beantragung ist ein technisch-pädagogisches Konzept.

Alle Schulträger im Land erhalten ein Budget, das auf den jeweiligen Schülerzahlen beruht. So kann die Landeshauptstadt Magdeburg auf 12,8 Mio. Euro, der Landkreis Harz auf 7,4 Mio. Euro und die Gemeinde Staßfurt auf 350.000 Euro zurückgreifen. Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten analog dazu schülerbezogene Budgets. Der Edith-Stein-Schulstiftung stehen beispielsweise 1,6 Mio. Euro und der Riesenklein gGmbH 115.000 Euro zur Verfügung. Eine Übersicht über die verfügbaren Budgets liegt der Förderrichtlinie an. Die Förderung umfasst 90% der Projektkosten.