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Aus dem Gerichtssaal: Amtsgericht Magdeburg: Hauptverhandlung vor dem Strafrichter fällt aus - Angeklagter verschwunden

Mittwoch, den 31. Juli 2019


(AG MD). Wie bereits am 24. Juni 2019 angekündigt worden war, soll es bald zur Hauptverhandlung gegen einen 1989 geborenen Mann kommen, dem vorgeworfen wird, am 15. Januar 2019 in einer Straßenbahn der Linie 4 in Magdeburg dem später Geschädigten mit einem Faustschlag ins Gesicht grundlos eine Nasenverletzung und Schmerzen zugefügt zu haben.

Mit einer zeitnahen Hauptverhandlung ist nun aber nicht zu rechnen. Die Hauptverhandlung war für den 05. August 2019 vorgesehen. Der Angeklagte konnte leider nicht geladen werden, weil er unbekannten Aufenthalts ist. Deshalb ist unklar, wann es zur Hauptverhandlung kommt. Der bisherige Termin wurde aufgehoben, die geladenen Zeugen wurden abgeladen.

Hinweis: Ist ein Angeklagter (unerwartet) unbekannten Aufenthalts, wird nach ihm gefahndet: Es werden Aufenthaltsort und ladungsfähige Anschrift ermittelt. Das kann Zeit in Anspruch nehmen, weil sich nicht alle Angeklagte amtlich melden. In der Zwischenzeit wird das Verfahren vorläufig eingestellt (§ 205 StPO). Führt die Aufenthaltsermittlung zum Erfolg, wird der Angeklagte zu einem neuen Hauptverhandlungstermin geladen. Erscheint er freiwillig, kann die Verhandlung stattfinden. Erscheint er trotz seiner Ladung nicht, kann ihn das Gericht zu einem nächsten Termin polizeilich vorführen lassen oder gegen den Angeklagten einen Haftbefehl erlassen (§ 230 StPO).