Berlin: (hib/EIS) Eine Änderung von EU-Vorschriften im Bereich Lizenzen und Sicherheiten macht eine Änderung des Marktorganisationsgesetzes erforderlich. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/7836) vor, der eine Zuständigkeitszuweisung an die Zollverwaltung für die Abschreibung von Lizenzen sowie eine Regelung für Sicherheiten einführen soll. In der Begründung dazu heißt es, weil das EU-Recht zu Lizenzen und zur Erhebung, Verwaltung und Freigabe von Sicherheiten grundlegend überarbeitet worden sei, müssen die EG-Lizenz-Verordnung sowie die EG-Sicherheiten-Verordnung angepasst werden, die sich auf das Marktorganisationsgesetz stützen würden. Bisher sei nur im Marktorganisationsgesetz geregelt worden, dass Lizenzen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt werden können. Abschreibungen würden jedoch durch die Zollverwaltung erfolgen. Nach dem Konzept des Marktorganisationsgesetzes müsse die Ermächtigung zur Regelung von Zuständigkeiten in Rechtsverordnungen im Rahmend es Gesetzes um eine Rechtsverordnung erweitert werden, was auch für Sicherheiten gelte.
Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, mindestens die Hälfte der Filmfördergelder des Bundes an Filmproduktionen zu vergeben, bei denen Frauen die Regie führen, das Drehbuch geschrieben haben oder für die Produktion verantwortlich sind. Die Fraktion begründet ihren entsprechenden Antrag (19/7706) mit dem Umstand, dass nur ein geringer Teil der mehr als 400 Millionen Euro an Filmförderung von Bund und Ländern an Filmprojekte von Frauen vergeben werden. Der überwiegende Teil der Filmförderung fließe in Projekte, bei denen Männer die Schlüsselpositionen Regie, Drehbuch und Produktion besetzen. Dabei würden ebenso viele Frauen für die Berufe ausgebildet, ihre Filme seien überproportional erfolgreich auf Filmfestivals und wirtschaftlich. Selbstverpflichtungen der Filmbranche hätten in der Vergangenheit jedoch die strukturelle Asymmetrie zwischen Männern und Frauen nicht aufgelöst.
Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für Sonntagsöffnungszeiten von öffentlichen Bibliotheken aus. In einem Antrag (19/7737) fordert sie die Bundesregierung auf, dies im Arbeitszeitgesetz zu ermöglichen und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Öffentliche Bibliotheken seien wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen, die die gesamte Bevölkerung ansprechen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Modellversuche in Bremen und derzeit in der Amerika-Gedenkbibliothek in Berlin hätten gezeigt, dass Sonntagsöffnungen von der Bevölkerung sehr gut angenommen werden. In vielen Ländern der Europäischen Union verzeichneten die öffentlichen Bibliotheken sonntags die höchsten Besucherzahlen.
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will den Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn stärken. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf "zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich" (19/7837) sieht unter anderem eine Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte vor. "Fahrgästen soll eine einzige Durchsetzungsstelle für fahrgastrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt werden, denn die Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist für die Fahrgäste oft schwierig", heißt es in dem Gesetzentwurf. In der Folge komme es häufig zu fehlerhaften Adressierungen von Fahrgastbeschwerden. Die derzeitige Zuständigkeitsaufspaltung werde oft nicht verstanden und sei im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes nicht sinnvoll, schreibt die Regierung.
Zuständig bei den Fahrgastrechten - bei allen Eisenbahnen - soll der Vorlage zufolge das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sein. Das soll sowohl für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) als auch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gelten. Die Genehmigung von Tarifen obliege künftig beim SPFV dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und beim SPNV der zuständigen Landesbehörde. Die Aufsicht über die Einhaltung der Tarife soll beim EBA (SPFV) und der zuständigen Landesbehörde (SPNV) liegen.
Mit dem Gesetzentwurf sind auch Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) hinsichtlich der Veröffentlichungsmöglichkeiten
Aus der beigefügten Stellungnahme des Bundesrates geht der Wunsch der Länder hervor, die derzeit geltenden Aufsichtsregelungen im Bereich der schmalspurigen Eisenbahnen beizubehalten. Obwohl auch bei diesen Bahnen Schienenpersonennahverkehr betrieben werde, nähmen sie doch baulich und betrieblich wie auch beförderungsrechtlich, insbesondere tariflich eine Sonderstellung ein, schreibt der Bundesrat. Eine Ausdehnung der Aufsichtstätigkeit des Bundes beziehungsweise des EBA auf diese Eisenbahnen erscheine daher überzogen und nicht gerechtfertigt, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.
Berlin: (hib/HAU) Bei den bislang durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüften sechs Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6d-temp fanden sich laut Bundesregierung keine Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7664) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7239) hervor. Zur Beantwortung einer Frage nach Abschalteinrichtungen beim Hersteller Opel verweist die Bundesregierung auf eine ältere Antwort (19/5924). Darin heißt es, eine fünfte Abschalteinrichtung bei Opel sei Anfang 2018 durch das KBA als unzulässig eingestuft worden. Weitere Aussagen finden sich zu dem Thema nicht. "Zu einem laufenden Verwaltungsverfahren können keine Informationen veröffentlicht werden", begründet dies die Regierung.
Berlin: (hib/HAU) Die Bahn-Fernverkehrsverbindung Dresden-Görlitz ist nach Angaben der Bundesregierung im Zielfahrplan des Deutschlandtaktes für das Jahr 2030 mit einem Stundentakt berücksichtigt und geht damit über das heutige Angebot hinaus, das auf der Strecke einen Zweistundentakt mit einem Express vorsieht. Das geht aus der Antwort (19/7361) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6658) hervor. Die Kosten für die im Bundesverkehrswegeplan untersuchte Elektrifizierung sowie abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung auf der Strecke seien mit 513,4 Millionen Euro angenommen worden, heißt es in der Antwort. Eine Elektrifizierung sei aber keine Grundvoraussetzung für die Realisierung des Zielfahrplans als integrierter Taktfahrplan.
Aus einer früheren Antwort (19/6629) auf die in der Vorlage verwiesen wird, geht hervor, dass die Bewertung der Projekte Dresden-Görlitz sowie Cottbus-Görlitz, die Teil der "Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs" gewesen seien, ergeben habe, dass diese Projekte nicht gesamtwirtschaftlich vorteilhaft seien. "Die Projekte sind demnach aktuell nicht in einer verbindlichen Ausbauplanung des Bundes enthalten", heißt es in der Antwort.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werde jedoch prüfen, ob die Projekte im Rahmen anderer Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa dem Elektrifizierungsprogramm, abgebildet werden können. "Eine Abschätzung zur Umsetzung der Elektrifizierung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich", schreibt die Bundesregierung.
Foto: Bundesregierung / Bergmann