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SAN News

Raumordnungsverfahren für Tourismusprojekt in Schierke wieder aufgenommen

Freitag, den 21. Dezember 2018


Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (MLV) als oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 17. Dezember 2018 das Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben „Natürlich. Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg wieder aufgenommen.

Die Stadt Wernigerode (Landkreis Harz) und die Winterberg Schierke GmbH wollen in Schierke ein Ganzjahreserlebnisgebiet mit Seilbahnanlage, Gastronomie, Wiesen- und Pistenflächen, Loipen, Speichersee mit Beschneiungsanlagen, Spiel- und Erlebniswelt „Mimikry“, Hanggleiter und Indoor-Luchs-Erlebniswelt „Nocturnalium entwickeln. Das Gebiet soll im Bereich der Bergstation Winterberg mit dem bereits vorhandenen Loipenhaus an das bestehende Skigebiet Wurmberg in Braunlage angebunden werden. Geplant ist somit ein länderübergreifendes, ganzjährig nutzbares Wander- und Skigebiet.

Die überarbeiteten Verfahrensunterlagen stehen im Internet unter 

https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/raumordnung-und-landesentwicklung/raumordnungsverfahren-schierke/

zur Einsicht sowie zum Download zur Verfügung. 

Das ROV ist ein behördeninternes Verfahren. Es wird in einem frühen Planungsstadium für raumbedeutsame Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt und ist den Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet. Einerseits muss im Rahmen des ROV geklärt werden, ob das geplante Vorhaben mit anderen im Raum Wernigerode vorgesehenen Planungen und Maßnahmen vereinbar ist. 

Andererseits wird durch eine raumordnerische Umweltverträglichkeits- und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, die ebenfalls Bestandteil des ROV sind, festgestellt, ob das Projekt den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sowie den Umwelterfordernissen entspricht.

Mit der Wiederaufnahme des ROV „Natürlich. Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch das Vorhaben berührt werden könnten, nochmals beteiligt. Insgesamt werden durch die oberste Landesentwicklungsbehörde rund einhundert Behörden und Ämter sowie kommunale Gebietskörperschaften, anerkannte Naturschutzverbände, Vereine und sonstige Verbände angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Darüber hinaus wird erneut die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die Städte 

·      Wernigerode (während der allgemeinen Dienstzeiten vom 07.01. bis 08.02.2019 in der Schlachthofstraße 6, Zimmer 129, im Dezernat Bauwesen/Stadtplanung, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung), 

·      Ilsenburg (vom 07.01. bis 08.02.2019 in der Harzburger Straße 24, 1. Obergeschoss, Fachbereich Ordnung und Bauen, Team Bauen, Zimmer 208) und 

·      Oberharz am Brocken (vom 07.01. bis 15.02.2019 in den Orten Elbingerode, Markt 2, Hauptamt, Zimmer 18 und in Hasselfelde, Nordhäuser Straße 3, Zimmer 16)

die Verfahrensunterlagen öffentlich zur Einsicht aus. Jeder interessierte Bürger kann sich in dieser Zeit schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Stadt berücksichtigt und der Landesentwicklungsbehörde übermittelt. Die Landesentwicklungsbehörde berücksichtigt die Stellungnahme der Städte im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Vor Abschluss des ROV werden die Stellungnahmen mit den am ROV Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin. Über die Ergebnisse wird die Öffentlichkeit durch die jeweilige Stadt unterrichtet.

Innerhalb der nächsten sechs Monate wird das ROV ergebnisoffen durchgeführt und mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen, die auch das Ergebnis der Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung darstellt und im nachfolgenden Zulassungsverfahren ermessensfehlerfrei zu berücksichtigen ist. 


Hintergrund:

Die Stadt Wernigerode als Vorhabenträger hatte mit Schreiben vom 29.06.2016 beim MLV die Durchführung eines ROV beantragt. Daraufhin wurde durch das MLV am 26.07.2016 das Verfahren eingeleitet, die gesetzlich vorgeschriebene umfassende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde Ende September 2016 beendet. 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und einer ersten Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung durch das MLV ergab sich die Notwendigkeit einer qualifizierten Überarbeitung der Antragsunterlagen und der Vorlage von Fachgutachten. Am 28.09.2016 wurde gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt die Stadt Wernigerode über die rechtlich notwendigen Nacharbeiten der Antragsunterlagen informiert. Das MLV hat das Raumordnungsverfahren ab diesem Zeitpunkt bis zur Vorlage ausreichend qualifizierter prüffähiger Unterlagen unterbrochen. 

Infolge der absehbaren unmittelbaren Betroffenheit des FFH-Gebietes „Hochharz“ und des EU-SPA „Vogelschutzgebiet Hochharz“ hat das MLV mit dem Ziel, eine eindeutige und widerspruchsfreie fachliche Bewertung im ROV vornehmen zu können, ein eigenes umweltfachliches Gutachten zur Bestimmung und Bewertung von Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie auf ausgewählten Flächen im Vorhabengebiet des Landkreises Harz beauftragt. Ausgehend vom Ergebnis dieses Gutachtens und der rechtlich notwendigen Nacharbeiten der Unterlagen hat die Stadt Wernigerode die Vorhabensunterlagen überarbeitet und mit Schreiben vom 06.12.2018 (dem MLV übergeben am 12.12.2018) die Wiederaufnahme des ROV beantragt. 

Das geplante Vorhaben liegt teilweise innerhalb des im Landesentwicklungsplan festgelegten Vorranggebietes für Natur und Landschaft „Hochharz“ und widerspricht damit diesem Ziel der Raumordnung. Aus diesem Grund ist es erforderlich, parallel zum ROV ein Zielabweichungsverfahren nach dem Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt durchzuführen.