header-placeholder


image header
image
z78 bargeld flughafen m bild 1

Zoll News: Gewaschenes Geld?

Bild 1:  Geöffnete Waschmittelverpackung


Rund 232.000 Euro versuchte ein 37-jähriger Mann, in seinem Gepäck nach China zu schmuggeln. 

Das Versteck: eine Waschmittelverpackung.

Am Montag, dem 20. November 2017, kontrollierten Zöllner am Flughafen München einen chinesischen Reisenden. Bei der Gepäckkontrolle stellten sie in seinem Koffer eine große, angeschnittene Waschmittelverpackung fest. Als die Zöllner genauer hineinschauten, fanden sie mehrere 500-Euro-Geldscheinbündel darin.

"Nicht nur bei der Ein-, sondern auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden", erklärte die Sprecherin des Hauptzollamts München, Marie Müller.

"Wenn Sie mitgeführte Barmittel nicht schriftlich anmelden oder unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden."

Zur Herkunft des Geldes machte der 37-jährige Kaufmann keine weiteren Angaben. Der Mann muss nun mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Das Zollfahndungsamt München - Dienstsitz Nürnberg - hat die weitere Sachbearbeitung übernommen.

Zusatzinformation

Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.

Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung und die Kontrollen der Zollverwaltung bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Für die Anmeldung bei der Zollstelle entstehen keinerlei Gebühren für den Reisenden!

Bild 2: In Folie verpackte Geldbündel



Bild 3:  500-Euro-Geldbündel