BKA veröffentlicht Jahresbericht 2016 der Financial Intelligence Unit (FIU)
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste
Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre.
Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz
wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 %
(2015: 32 %) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden.
Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEOFraud.
Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden
konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten
die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro
sicher. Das sind 10 % mehr als im Vorjahr.
Die FIU-Dienststellen sind weltweit eng vernetzt. Wie wichtig das ist, zeigte sich in
einem Fall von CEO-Fraud im letzten Jahr. Hier konnten zusätzlich rund eine Millionen
Euro im Ausland gesichert und innerhalb kürzester Zeit zurückgeführt werden. Die
Mitarbeiterin eines Unternehmens in Deutschland hatte diesen Betrag ins Ausland überwiesen. Sie war einem Betrüger aufgesessen, der sich als Geschäftsführer ausgegeben
und sie unter einem Vorwand zu der Überweisung veranlasst hatte.
Auch die Terrorismusbekämpfung stand 2016 erneut im Fokus der FIU.
Allein seit Juli
2016 gab es mehr Terroranschla?ge mit islamistischem Hintergrund in Deutschland als im
gesamten Jahrzehnt zuvor. Im Nachgang zu diesen Taten erhielt die FIU zahlreiche
Geldwäscheverdachtsmeldungen, die deutlich machten, dass die Terroristen nicht
vollsta?ndig im Verborgenen agierten, sondern auch am Finanzmarkt teilnahmen und
dort ihre Spuren hinterließen.
Herausforderung und Aufgabe für die Zukunft ist es daher, auffällige Verhaltensmuster
bei Finanztransaktionen mit terroristischem Hintergrund bereits im Vorfeld besser zu
erkennen und damit geeignete Parameter für eine nachhaltige Prävention zur Verfu?gung
stellen zu können.
Die FIU im BKA blickt auf eine erfolgreiche Arbeit im Bereich der
Verbrechensbekämpfung zurück: Seit ihrer Gründung im August 2002 bis Ende 2016
wurden insgesamt über 210.000 Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU übermittelt.
Zusammen mit den dafür ebenfalls zuständigen Spezialdienststellen der Bundesländer
wurden die übermittelten Geldwäscheverdachtsmeldungen einer lückenlosen Analyse
unterzogen.
Das Instrument der Verdachtsmeldung erwies sich vor allem im Bereich der
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität als hilfreich. In den letzten 10 Jahren
wurden insgesamt 107 OK-Verfahren eingeleitet, denen eine
Geldwäscheverdachtsmeldung zugrunde lag. Das sind durchschnittlich 5 % aller in
Deutschland geführten OK-Verfahren.
Der FIU Jahresbericht 2016 ist der letzte des Bundeskriminalamtes. Am 26.06.2017 wird
die FIU in den Geschäftsbereich der Generalzolldirektion und damit in das Ressort des
Bundesfinanzministeriums verlagert.