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Gewusst, dass Bestellungen nicht bezahlt werden müssen, wenn Ware nicht ankommt?

Sonntag, 29. Mai 2022
 
Wolfgang Müller (Foto), Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.

Ob Kleidung, Elektronik oder Bücher: Vieles kaufen Verbraucher mittlerweile bequem im Internet. Doch wenn der angegebene Lieferzeitraum überschritten wird, ist der Frust oft groß. Onlinekunden können dem Verkäufer dann eine angemessene Nachfrist setzen, um die Bestellung zu liefern – beispielsweise 14 Tage. Bezahlen müssen sie allerdings erstmal nicht. Verzögert sich die Lieferung, weil zum Beispiel die Ware beim Transport verloren gegangen ist, trägt der Verkäufer das Risiko. Ist die Ware bereits bezahlt, etwa per Vorkasse oder über einen Zahlungsdienstleister, können Onlineshopper den Betrag vom Händler zurückfordern, sobald die Nachfrist verstrichen ist. Diese Regelung gilt aber nur für gewerbliche Händler. Wer bei einem privaten Verkäufer bestellt, trägt das Versandrisiko selbst. Vorsicht ist bei Onlineshops geboten, die als Zahlungsmethode nur Vorkasse anbieten – seriöse Verkäufer haben in der Regel mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl.
 
Mehr Infos aus dem Verbraucher-Alltag im IDEAL Magazin unter https://www.ideal-versicherung.de/magazin/.

Text & Foto: IDEAL Lebensversicherung a.G.