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Rauchmelder pixabay

Aus dem Gerichtssaal: Neue Rauchmelder rechtfertigen keine Mieterhöhung



veröffentlicht am Sonntag, 16. Juli 2023

ARAG Recht schnell...  – aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine mieterhöhende Modernisierung dar, wenn mit ihr keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Der Vermieter darf aufgrund einer solchen Maßnahme deshalb auch nicht die Miete erhöhen, wenn der erstmalige Einbau zu einem früheren Zeitpunkt weder zu höheren Betriebskosten noch zu einer Mieterhöhung geführt hat (Az.: VIII ZR 213/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.


Flaschenpfand muss nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein

Das Flaschenpfand ist kein Bestandteil des Verkaufspreises und muss daher nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Europäische Gerichtshof nach einer Vorlage des Bundesgerichtshofs. Andernfalls könnten die Käufer die Preise nicht anständig vergleichen, da zum einen nicht für alle Getränke Pfand erhoben werde und zum anderen je nach Behälter unterschiedliche Pfandbeträge gelten. Ein Durchschnittsverbraucher könne den Produktpreis und den Pfandbetrag zusammenzählen (Az.: C 543/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.


Text: ARAG SE
Foto: pixabay