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Feussner Eva   RaykWeber

Magdeburg-News: Förderunterricht für zugewanderte Kinder mit Sprachdefiziten wird ausgeweitet


veröffentlicht am Donnerstag, 8. Februar 2024

Magdeburg. Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt hat den Weg freigemacht für weitere Unterstützungsmaßnahmen für zugewanderte Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf. Das neue Angebot außerschulischer Sprachförderung richtet sich an Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 5 bis 10 an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen im Burgendlandkreis.

Bildungsministerin Eva Feußner (Foto): „Die Beschulung zugewanderter Kinder und Jugendlicher durch externe Anbieter ist von entscheidender Bedeutung, um eine chancengleiche Bildung zu gewährleisten. Insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel sowohl zur Integration und zur Teilnahme am Bildungssystem und der Gesellschaft als auch für die berufliche Zukunft. Wir müssen sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, die bestmögliche Bildung erhalten.“

Die Maßnahme wurde nötig, da die Zahl zugewanderter Kinder und Jugendlicher in den vergangenen Monaten punktuell stark angestiegen ist. Zum Teil wurden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die mangels Aufnahmekapazitäten der örtlichen Schulen nicht beschult werden konnten.

Um dem Problem entgegenzuwirken, hat das Land Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern (Euro-Schulen/ VHS) an Standorten mit hohen Zugangszahlen Sprachförderkurse für die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler ohne hinreichende deutsche Sprachkenntnisse organisiert. Diese Maßnahme wird nun ausgeweitet: Ab dem 1. März 2024 werden Schüler von Sekundarschulen aus dem Burgenlandkreis mit schwachen oder fehlenden Deutschkenntnissen aufgrund ihres Migrationshintergrundes in Weißenfels eine intensive vorschulische Sprachförderung durch die Euro-Schulen erhalten. Zunächst profitieren zugewanderte Schülerinnen und Schüler der Stadt Zeitz.

Ziel der Sprachförderkurse vor einer Beschulung in Regelklassen ist es, die Kinder und Jugendlichen sprachlich so zu fördern, dass sie bei Aufnahme in die Regelschulklassen sowohl die Lehrkraft und die Mitschülerinnen und Mitschüler verstehen als auch am Unterricht aktiv teilnehmen können.

 
Hintergrund:

Die Laufzeit des Vertrages mit den Euro-Schulen liegt zunächst bei einem Jahr. Insgesamt sind fünf Kurse für derzeit ca. 70 bis 75 Schülerinnen und Schüler der Stadt Zeitz geplant. Es werden verteilt auf 25 Wochenstunden täglich fünf Unterrichtsstunden gegeben.

Schulpflichtige Migranten sind verpflichtet, am Unterricht in den Schulformen nach Stundentafel des Landes Sachsen-Anhalt teilzunehmen. Die Teilnahme setzt hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Ohne hinreichende Deutschkenntnisse können die Unterrichtsinhalte nicht erfasst werden, Lernerfolge bleiben aus, Lernbereitschaft und der Lernwille nehmen ab. Diese Schülerinnen und Schüler sind im Regelbetrieb nur schwer beschulbar.

Durch die Teilnahme an den Sprachkursen externer Anbieter wird die Schulpflicht nach § 41 Abs. 7a Nr.7 SchulG LSA erfüllt, denn durch die Teilnahme ist eine auf die Vorbereitung für den Unterricht nach Stundentafel vorbereitende anderweitige Betreuung der beteiligten Schülerinnen und Schüler gesichert.

Die Umsetzung der Sprachförderung orientiert sich an Standorten mit hohen Zugangszahlen am Modell der bereits bestehenden Vereinbarungen des Landesschulamtes mit den Euro-Schulen zum Beispiel in Magdeburg (3 Kurse mit 39 Schülerinnen und Schülern) und in Halle (4 Kurse mit 58 Schülern).


Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: Rayk Weber