(djd).
Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern. Ohne
nachgewiesenen Schutz dürfen Kinder nicht mehr in die Kita oder Schule. Durch
die neue Regelung sollen Impflücken geschlossen und der Schutz vor der
gefährlichen Infektionskrankheit verbessert werden. Für andere Erkrankungen
besteht nach wie vor keine Impfpflicht - obwohl auch hier laut
Bundesgesundheitsministerium die Impfquoten teilweise zu niedrig sind und
weiter abnehmen.
Meist
erhalten zwar Kinder noch die Grundimmunisierung, aber bei den Auffrischungen
und im Erwachsenenalter herrscht oft Nachlässigkeit. Deshalb treten manche
typischen Kinderkrankheiten wie Keuchhusten (Pertussis) heute überwiegend bei
Erwachsenen auf.
Die
STIKO empfiehlt
Doch
gegen welche Krankheiten soll man sich wann impfen lassen? In Deutschland legt
das die Ständige Impfkommission (STIKO) fest, ihre Empfehlungen finden sich
etwa unter www.impfen.de. Danach sollen Kinder in den ersten 24 Monaten
Grundimmunisierungen gegen Rotaviren, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib,
Kinderlähmung, Hepatitis B, Pneumokokken, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps,
Röteln und Windpocken erhalten. Im Schulalter stehen dann noch verschiedene
Auffrischungen sowie eine Immunisierung gegen HPV auf dem Plan. Bei Erwachsenen
zwischen 18 und 60 Jahren, die eine Grundimmunisierung erhalten haben, sollten
gegen einige Krankheiten Auffrischimpfungen erfolgen, zum Beispiel alle zehn
Jahre gegen Tetanus und Diphtherie.
Vergessen
wird hier leider oft die Keuchhusten-Impfung, die einmalig mit der nächsten
fälligen Tetanus und Diphtherie-Impfung aufgefrischt werden sollte. Denn selbst
bei durchgestandener Erkrankung hält der Schutz nicht ein Leben lang. Und
Keuchhusten kennt keine Altersgrenzen, sondern ist in jeder Altersgruppe
hochansteckend. Besonders gefährdet für schwere Verläufe sind Senioren und
Säuglinge. Letztere können durch die Krankheit einen lebensbedrohlichen
Atemstillstand erleiden. Gerade deshalb ist für Frauen im
Familiengründungsalter und Kontaktpersonen von Babys die Auffrischimpfung sogar
alle 10 Jahre empfohlen. Deshalb sollten gerade diese Personen auf ihren
Impfschutz achten und bei der nächsten Tetanusimpfung Ihren Arzt auf den
Keuchhustenschutz ansprechen.
Ab
60 mit Zusatzschutz
Da
mit dem Alter das Immunsystem schwächer wird und die Anfälligkeit steigt,
werden für Senioren ab 60 zusätzliche Impfungen empfohlen: Ein Standardschutz
gegen Pneumokokken (Lungenentzündung), eine Grundimmunisierung gegen Gürtelrose
(Herpes zoster) und die jährliche Grippeimpfung. Auch eine Auffrischimpfung
gegen Keuchhusten kann sinnvoll sein.
Text / Foto: djd/GlaxoSmithKline / pixabay