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Zieschang Innenministerin   LaurenceChaperon

Magdeburg-News: Sachsen-Anhalt bekommt modernes Kommunalrecht – neue Handlungsspielräume



veröffentlicht am Sonntag, 10. Dezember 2023

Magdeburg. Auf Vorschlag von Sachsen-Anhalts Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang hat das Kabinett in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Modernisierung des sachsen-anhaltischen Kommunalrechts beschlossen. Dieser wird nun zur weiteren Behandlung in den Landtag eingebracht.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Das bisherige Kommunalrecht hat sich zwar grundsätzlich bewährt, aber ist in einigen Punkten nicht mehr zeitgemäß und praxisgerecht. Wir haben gemeinsam mit Kommunen, Kommunalaufsichtsbehörden und kommunalen Spitzenverbänden Erkenntnisse und Praxiserfahrungen gesammelt. Die sich daraus ergebenden Anregungen und Hinweise finden sich nun in den novellierten Regelungen wieder.“

Mit dem Gesetzentwurf wird das Kommunalrecht den aktuellen praktischen Bedürfnissen, insbesondere den digitalen Möglichkeiten angepasst sowie durch neue Handlungsspielräume für die interkommunale Zusammenarbeit und das kommunale Wirtschaftsrecht erweitert. So sieht der Gesetzentwurf folgende Schwerpunkte zur Modernisierung des Kommunalrechts vor:

 
1. Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung, Erweiterung von Handlungsspielräumen

Mit verschiedenen Änderungen wird den Kommunen in Sachsen-Anhalt mehr Bewegungsfreiheit gegeben. Einengende Regelungen, wie Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten werden abgebaut und damit die kommunale Eigenverantwortung gestärkt.

Durch die novellierten Vorschriften im kommunalen Wirtschaftsrecht soll die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen erleichtert werden, denn gerade im ländlichen Raum kommt der Betätigungsmöglichkeit der kommunalen Ebene große Bedeutung zu. Um insbesondere auf die Herausforderungen der Energiewende reagieren zu können, wird die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigungen der Kommunen auf den Bereich der erneuerbaren Energien erweitert.

 
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des ehrenamtlichen Mandats

Der digitalen Entwicklung wird auch im Kommunalrecht Rechnung getragen. Fest verankert wird die Option der Durchführung von Hybridsitzungen. Künftig können kommunale Vertretungen und Gremien auch außerhalb von außergewöhnlichen Notsituationen (wie Pandemien) Sitzungen abhalten, bei denen sich die Mitglieder mittels Videokonferenztechnik zuschalten können. Mit der Möglichkeit einer digitalen Sitzungsteilnahme wird ein zeitgemäßer Weg eingeschlagen, der die Wahrnehmung des kommunalpolitischen Ehrenamtes erleichtert und damit die Vereinbarkeit des kommunalen Mandats mit Familie und Beruf verbessert.

„Die Arbeit der Kommunen lebt von den Menschen, die sich neben ihrem Hauptberuf und der Familie ehrenamtlich für die Gemeinschaft engagieren. Darauf sind wir alle auch in Zukunft angewiesen. Wir haben eine generelle Möglichkeit geschaffen, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die sich beispielsweise um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder kümmern müssen oder berufstätig sind, auch online an Sitzungen teilnehmen können. Für mich ist das ein wichtiges Signal des Landes, das Ehrenamt zu würdigen, für ein Mitwirken zu werben und dieses zu ermöglichen.“, so Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang zur digitalen Neuerung.
 

3. Anpassung des Kommunalrechts an die Bedürfnisse der kommunalen Praxis, Schaffung von Rechtssicherheit

Unter Einbeziehung der Erfahrungen auf der kommunalen Ebene wird das Kommunalrecht an die Bedürfnisse der kommunalen Praxis angepasst. Die Änderungen beseitigen Auslegungsprobleme und durch entsprechende Klarstellungen wird Rechtssicherheit hergestellt. So werden etwa die Voraussetzungen für eine Befangenheit im kommunalen Ehrenamt bei Beratungen und Entscheidungen in kommunalen Gremien fortentwickelt und haushaltsrechtliche Regelungen werden mit dem Ziel einer verbesserten Rechtsanwendung überarbeitet. Ferner ist im Interesse einer geordneten Haushaltswirtschaft vorgesehen, die Genehmigung kommunaler Haushalte ab 2025 von der Übergabe des Jahresabschlusses des Vorvorjahres an das Rechnungsprüfungsamt abhängig zu machen. Ohne eine Genehmigung der Haushaltssatzung können im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Aufwendungen oder Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Kommune rechtlich verpflichtet ist oder die zur Erfüllung unaufschiebbarer Aufgaben erforderlich sind.

 
4. Verbesserung der Rahmenbedingungen für kommunale Zusammenarbeit

Der kommunalen Zusammenarbeit kommt – allein mit Blick auf die Herausforderung, Fachkräfte für die Verwaltung zu gewinnen – immer größere Bedeutung zu. Deshalb werden die Formen der kommunalen Zusammenarbeit an die Erfahrungen der kommunalen Praxis angepasst und den Kommunen weitere Gestaltungsmöglichkeiten für eine engere und effektivere Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit den novellierten Regelungen geben wir den Kommunen ein modernes Handwerkszeug mit auf den Weg, damit sie ihre Arbeit für die Bürgerinnen und Bürgern weiterhin erfolgreich gestalten können. Zudem soll es dabei helfen, Menschen für das kommunale Ehrenamt zu gewinnen.“

Nach den Beratungen und der Beschlussfassung im Landtag könnte die Fortentwicklung und Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts zu Beginn der neuen Wahlperiode am 1. Juli 2024 in Kraft treten.


Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: Laurence Chaperon