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Karneval FotoAndalucia Shutterstock 04.02.

Auto-News: Faschingskostüme No-Go im Straßenverkehr? Wenn auf den Karnevalsumzug ein Bußgeld-Kater folgt


veröffentlicht am 4. Februar 2024

Ob ganz klassisch als Cowboy oder als filmreifer Superheld ? wer den Karneval angemessen feiern will, kommt kostümiert zur Party. Autofahrern sei jedoch gesagt: Hinter dem Steuer sind Maske und Perücke in der Regel tabu und können im Rahmen einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen. Was Sie im Detail beachten müssen, weiß Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei einer großen Partnerkanzlei von Geblitzt.de.

Unfallprävention für Karnevalisten
Wer nicht gerade mit dem Batmobil auf Verbrecherjagd ist, sollte auf Ganzkörperanzüge wie Morphsuits, aber auch auf Masken oder falsche Bärte besser verzichten. „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, sagt Marnitz.

Das gilt auch für Accessoires wie überdimensional große Hüte, Augenklappen oder unpassendes Schuhwerk mit dem Potenzial, die Wahrnehmung sowie die Bewegungsfreiheit einzuschränken. Aus der juristischen Praxis weiß der Verkehrsrechtsexperte nur zu gut: „Kommt es zu einem Unfall, droht nicht nur eine Geldbuße. Möglicherweise verweigert die Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit sogar die Regulierung des Kaskoschadens.“

Make-up-Tipps vom Anwalt
Auch wenn Schminke in Form von Clowns-Make-up, Glitzer und Fake-Tattoos laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten ist, kann der bunte Karnevals-Look einen Autofahrer teuer zu stehen kommen. Marnitz erklärt, wieso:
„Entsteht beispielsweise ein Blitzer-Foto mit komplett geschminktem Gesicht, kann sich der Fahrzeughalter nicht einfach darauf berufen, dass der Fahrer nicht identifizierbar ist. Die Bußgeldstelle wird ihn mit großer Wahrscheinlichkeit auffordern, den Fahrer anzugeben. Sofern der Halter nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirkt und die Bußgeldstelle diesen nicht ermitteln kann, kann der Halter zu einer Fahrtenbuchauflage verpflichtet werden. Gerät er dann im Nachhinein in eine Verkehrskontrolle und kann das Fahrtenbuch nicht vorweisen, droht ihm eine Geldbuße von 100 Euro.“

Hände ans Steuer!
Darüber hinaus sollten Jecken und Narren sich nicht während der Fahrt schminken. Waghalsige Manöver auf dem Fahrersitz verstoßen gegen die StVO, sobald sie den Fahrer vom Straßenverkehr ablenken. Auch hier weist Marnitz auf die Unfallgefahr und die Folgen hin:

„Autofahrer sind zu ständiger Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. Außerdem dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder belästigen. Führt die Ablenkung zu einem Unfall, droht mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, erfüllt dies möglicherweise sogar den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, der mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.“

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

 

 

 Text / Foto: Borgmeier Public Relations / Andalucia_Shutterstock