Dienstag, den 5. Mai 2020
Mit großer Enttäuschung haben die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Zahnärztekammer
Sachsen-Anhalt auf die am 4. Mai 2020 veröffentlichte COVID-19-VersorgungsstrukturenSchutzverordnung des Bundesgesundheitsministeriums reagiert. Diese sieht statt eines
Rettungsschirmes nur noch kurzfristige Liquiditätshilfen für Zahnarztpraxen vor, die vollständig
zurückgezahlt werden müssen.
Hohe monatliche Fixkosten, immense Einnahmeausfälle und horrende Preise für Schutzausrüstung – die
Corona-Pandemie hat viele Zahnarztpraxen in Sachsen-Anhalt in existenzielle Not gebracht. Die Zahnärzte
und ihre Teams haben mit großem persönlichen Einsatz von Beginn an und trotz der Angst vor möglichen
Infektionen die zahnärztliche Versorgung im Land aufrechterhalten und ein Netz von Schwerpunktpraxen
für Corona-Infizierte aufgebaut. In vielen Praxen sind infolge der Pandemie die Patientenzahlen
zwischenzeitlich jedoch um die Hälfte und mehr zurückgegangen.
„Die Verordnung des BMI empfinden wir als Schlag ins Gesicht“, machte Dr. Carsten Hünecke, Präsident
der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt aus Magdeburg, deutlich. Man habe den Eindruck,
dass die Leistungen der Zahnärzte und ihrer Mitarbeiter in dieser Krise nicht als systemrelevant angesehen
werden.
„Wir haben berechtigte Sorge, dass es nun zu einer deutlichen Verschlechterung der flächendeckenden
zahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt kommt, wobei vor allem Praxen in ländlichen Regionen
gefährdet sind“, warnte Dr. Jochen Schmidt, Zahnarzt aus Dessau und Vorstandsvorsitzender der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Bereits jede vierte der 1.266 Vertragszahnarztpraxen
im Land sehe sich perspektivisch von Insolvenz bedroht, wie eine aktuelle Umfrage der Körperschaften
ergab.
Foto: Dr. Carsten Hünecke, Zahnarzt aus Magdeburg und Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
© Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt