veröffentlicht am Samstag, 8. April 2023
Düsseldorf. Ein von Geburt an blinder Mann ist mit seiner Schadenersatzklage gegen einen E-Scooter-Verleiher gescheitert. Der Mann war auf dem Weg zur Arbeit über zwei E-Scooter gestürzt, die quer zu einer Hauswand abgestellt waren, und hatte dabei einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Das Landgericht Bremen stützte nach Auskunft der ARAG-Experten die Klageabweisung darauf, dass die konkrete Aufstellweise der Scooter an der Unfallstelle keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe (Az.: 6 O 697/21).
Text: ARAG
Foto: pixabay