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Reise-News: Italien: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 9. Dezember 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Italien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Epidemiologische Lage

Italien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Italien als Risikogebiet eingestuft wurde.

Einreise

Aus der EU (auch aus Deutschland) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist die Einreise nach Italien bis 20. Dezember 2020 grundsätzlich gestattet.

Bis 9. Dezember 2020 ist bei Einreise aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, Rumänien, Großbritannien und Spanien, ab dem 10. Dezember 2020 auch bei Einreise aus allen anderen Ländern der EU (Schengen und Schengen assoziierte Länder) die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Nichtvorliegen eines negativen Tests ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Einreise muss dem zuständigen italienischen Gesundheitsamt am Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione del’azienda sanitaria locale) angezeigt werden.

Ab dem 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 gelten noch strengere Regeln: 

Wer in diesem Zeitraum ohne triftigen Grund aus der EU einreist (oder nach einem Aufenthalt ohne triftigen Grund in andere EU-Länder nach Italien zurückkehrt) unterliegt der Quarantänepflicht. Es ist nicht möglich, sich mit einem negativen PCR-Test freizutesten. Während dieses Zeitraums sind alle Reisen in andere Regionen als die des aktuellen Aufenthaltes verboten. Ausnahmen gelten bei beruflichen und gesundheitlichen Gründen, wegen absoluter Dringlichkeit oder der Rückkehr an den eigenen Wohnort. Am 25. Dezember 2020, 26. Dezember 2020 sowie 1. Januar 2021 ist es verboten, in andere Gemeinden zu reisen.

Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann von den italienischen Gesundheitsbehörden eine 14-tägige Quarantäne verordnet werden, die bei Vorliegen eines negativen Tests auf 10 Tage verkürzt wird. Weitere Informationen bietet das italienische Gesundheitsministerium in englischer Sprache.

Für alle Reisenden gilt – auch bei Einreise über einen EU/Schengen-Staat oder das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland –die Regelung, dass beim Einstieg in ein Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer die Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglicht werden muss. Sie ist auch in deutscher Sprache (als Ausfüllhilfe) verfügbar. 

Die Beförderer müssen vor dem Einstieg die Körpertemperatur der Reisenden prüfen und bei Fieber oder unvollständig ausgefüllter Einreiseerklärung den Einstieg verweigern. Die Beförderer müssen einen Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Passagieren gewährleisten. Nach der Einreise aus Drittstaaten besteht die Pflicht zur Anzeige der Einreise beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt an ihrem Aufenthaltsort in Italien (Dipartimento di prevenzione dell’azienda sanitaria locale) und zur 14-tägigen Selbstisolation, unabhängig davon, ob die Einreise mit einem Beförderungsunternehmen oder einem privaten Fahrzeug erfolgt. Die Isolation kann in einer selbstgewählten Unterkunft erfolgen.

An Flughäfen und Häfen, aber auch bei der Einreise im Überlandverkehr werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.


Beschränkungen im Land

In ganz Italien ist aufgrund von Ausgangsbeschränkungen mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.

Für ganz Italien wurde eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr verhängt, am 1. Januar 2021 gilt diese bis 7 Uhr. Vom 21. Dezember 2020 bis 6. Januar 2020 darf die eigene Region nicht verlassen werden. Am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 darf die eigene Gemeinde nicht verlassen werden. Ausnahmen bilden nachgewiesene Gründe (Arbeit, Situationen der Dringlichkeit, Gesundheit). Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Diese Ausnahmen sind in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.

Hotels und Geschäfte dürfen unter Einhaltung strenger Infektionsschutz- und Hygieneauflagen geöffnet bleiben, es muss aber mit verkürzten Öffnungszeiten gerechnet werden. Einkaufszentren bleiben am Wochenende geschlossen. Bars und Restaurants müssen grundsätzlich um 18 Uhr schließen. Tische dürfen grundsätzlich mit maximal 4 Personen belegt werden. Ein Konsum außerhalb der eigenen Wohnung ist nach 18 Uhr nicht mehr erlaubt.

Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Museen, Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport bis zum 6. Januar 2021 geschlossen. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 15. Januar 2021.

Schulen und Universitäten verzichten weitestgehend auf Präsenzunterricht, Kindergärten haben unter Einhaltung spezifischer Maßnahmen geöffnet.