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Magdeburg-News: Anerkennung erworbener DDR-Rentenansprüche muss erfolgen • Hohmann (Linke)


veröffentlicht am Sonntag, 25. Februar 2024

Magdeburg. Monika Hohmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, betont in der aktuellen Debatte um die Gerechtigkeit bei DDR-Rentenansprüchen im Landtag:

„Die Ankündigung eines Härtefallfonds für DDR-Renten hatte damals riesige Hoffnungen geweckt. Seit Dezember 2022 hat meine Fraktion das Thema Rentengerechtigkeit und Härtefallfonds regelmäßig im Landtag auf die Tagesordnung gesetzt. Dabei ging es um Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer und Menschen, die in der Ost-West-Rentenüberleitung Benachteiligungen erfahren haben.

Das Land sollte in einem ersten Schritt dem durch den Bund eingerichteten Härtefallfonds beitreten, um die Einmalzahlung für bedürftige Rentnerinnen und Rentner deutlich anzuheben, nämlich verdoppeln. Ebenfalls forderten wir den Bundesgesetzgeber auf, endlich abzusichern, dass Arbeit und Leben in der DDR genauso viel wert ist wie in der alten Bundesrepublik. Die nach wie vor bestehenden Ungerechtigkeiten widersprechen der Würdigung ostdeutscher Lebens- und Arbeitsleistung. Erst durch die Anerkennung ihrer Zusatzansprüche würden viele ehemalige Facharbeiterinnen und Facharbeiter auf Augenhöhe mit Renten für vergleichbare Berufsgruppen im Westen kommen. Deshalb ging es nicht allein um Armutsbekämpfung durch einen Härtefallfonds für nur einen Bruchteil der Betroffenen, wie ihn die Bundesregierung plante, sondern ebenso um die Schaffung eines deutlich umfangreicheren Gerechtigkeitsfonds.

Sachsen- Anhalt ist der Stiftung zum Härtefallfonds nicht beigetreten. Anfragen zum Härtefallfonds beantwortete der Ministerpräsident stets damit, dass es keinen Alleingang von Sachsen-Anhalt geben soll, sich die Ministerkonferenz der ostdeutschen Länder dazu noch verständigen wird und es noch zu keiner abschließenden Lösung gekommen sei. Trotzdem sind von den sechs ostdeutschen Bundesländern drei der Stiftung zum Härtefallfonds beigetreten. Es sind Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin. Weitere zwei Bundesländer, nämlich Hamburg und Bremen, sind ebenfalls der Stiftung beigetreten.

Nach 34 Jahren stehen wir immer noch am Anfang dieser Ungerechtigkeiten, weil Bund und Länder sich nicht einigen können. Mittlerweile sind schon viele Betroffene und leider auch gegenwärtige Antragssteller, die eine Zusage ihres Antrages erhielten, verstorben und der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird immer kleiner. Man könnte meinen, dass die Verantwortlichen in Bund und Ländern eine „biologische Klärung“ bevorzugen.

Von der prognostizierten Anzahl der Personen aus der Ost-West-Rentenüberleitung in Sachsen- Anhalt, die Landesregierung ging von 10.728 aus, haben insgesamt 2.181 Betroffene einen Antrag gestellt. Davon wurden bisher 93 positiv entschieden und 251 abgelehnt. Bei den Spätaussiedlern lag die Prognose der Landesregierung bei 1.859 Personen. Davon haben 1.048 Betroffene einen Antrag gestellt. Hier wurden 86 bewilligt und 258 Anträge abgelehnt. Bei den Jüdischen Kontingentflüchtlingen war die Prognose 720 Personen, die antragsberechtigt seien. Es gingen hier 1.008 Anträge ein, davon 33 Ablehnungen und 202 Zusagen.

Auf Nachfrage bei der Stiftung zum Härtefallfonds, warum es gerade bei den Betroffenen zur Ost- West- Rentenüberleitung so viele Ablehnungen gegeben hat, wurde mir mitgeteilt, dass der Hauptgrund die Höhe der Rente (99), dann die Berufsgruppenzugehörigkeit (76) und auch die Altersgrenze der Antragssteller ursächlich zu nennen sei. Die Zahlen aus Sachsen- Anhalt sind analog zum Bundestrend. Das heißt im Klartext, dass jede Menge Geld aus dem Härtefallfonds des Bundes nicht abgerufen wurde.

Die Aussagen unseres Ministerpräsidenten, dass wir mit dem Beitritt die Situation durch die Landesregierung anerkennen und damit die Bemühungen um eine „gerechte“ Lösung beenden würde, kann so auch nicht nachvollzogen werden.

Wenn also jetzt jede Menge Geld im Topf des Härtefallfonds liegen bleibt, wäre jetzt noch einmal die Chance, auf Bundesebene über einen Gerechtigkeitsfonds zu verhandeln. Wir alle hier wissen, dass der Härtefallfonds nicht zu einer Befriedung der sozialen Härtefälle führt. Wir wissen auch, dass damit neue Ungerechtigkeiten geschaffen, und die Anerkennung von Lebensleistungen Hunderttausender Rentner missachtet wurden. Wir wissen auch, dass 90 Prozent der Betroffenen leer ausgingen. Deshalb muss es endlich um die Anerkennung der Lebensleistung dieser Bürgerinnen und Bürger gehen. Wir brauchen eine Lösung für alle, statt Almosen für wenige. Unsere Forderung heißt Gerechtigkeitsfonds!“


Text: Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay