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Notarkammer Sachsen-Anhalt: Halberstädter Rentner kämpft gegen gerichtliche Betreuung

Donnerstag, den 9. Juli 2020

Alleinstehend im Alter – da wünscht man sich Unterstützung bei den Alltagsgeschäften, teilweise ist man sogar darauf angewiesen. Doch nicht immer läuft die Unterstützung wie erhofft. Grundvoraussetzung für das Verhältnis zwischen Helfer und Hilfsbedürftigem ist eine Vertrauensbasis. Und genau weil diese fehlt, versucht nun ein Rentner aus Halberstadt mit anwaltlicher Hilfe, die Betreuung aufzuheben.


Gerichtliche Betreuung durch Berufsbetreuer

In dem aktuellen Fall hat das Amtsgericht dem Rentner nach dem Tod seiner Frau 2019 eine Betreuerin zur Seite gestellt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestellt das Betreuungsgericht für einen Erwachsenen, der seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, einen Betreuer. Der Betreuer kann aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen stammen. Es gibt aber auch sog. Berufsbetreuer, die die Betreuung fremder Personen als selbständige Tätigkeit ausüben. Die Berufsbetreuung ist kein Ausbildungsberuf. Die Person, die Berufsbetreuer werden möchte, muss geeignete Nachweise vorlegen, dass sie entsprechende rechtliche und psychiatrisch-psychologische Kenntnisse hat.

Gerichtliche Betreuung vermeiden

Das BGB regelt auch, dass eine gerichtliche Betreuung dann nicht erforderlich ist, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Damit kann jedermann selbst über die Person entscheiden, die ihn im Notfall oder Alter unterstützen soll. Eine solche Entscheidung trifft man in einer Vollmacht; derjenige, den man benennt, ist der Bevollmächtigte. Vollmachten für die Fälle, in denen man sich selbst nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann, nennt man Vorsorgevollmacht.

Errichten einer Vorsorgevollmacht

Im Internet gibt es inzwischen zahlreiche Formulare für Vorsorgevollmachten – kostenfreie, aber auch kostenpflichtige. Das Bundesjustizministerium stellt ein kostenfreies Formular im Internet zur Verfügung, das stets auf dem aktuellen Stand ist. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt gibt eine Broschüre mit dem Titel „Betreuung und Vorsorge ... das geht jeden etwas an!““ heraus, in der Sie viele nützliche Informationen zum Thema Betreuung und ein Muster für eine Vorsorgevollmacht finden. Die Broschüre ist sowohl online über die Internetseite des Justizministeriums Sachsen-Anhalt als auch in Papierform erhältlich. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich von einem Notar beraten und eine für alle Fälle rechtlich sichere Vorsorgevollmacht erstellen.

Fünf Gründe für eine notarielle Vorsorgevollmacht

1. Individuelle Beratung und Gestaltung

Bei der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht erfragt der Notar Ihren Willen, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen. Dies schützt Sie vor Irrtümern. Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde geben Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wieder. Bei der Verwendung eines Formulars wäre dies nicht gewährleistet.

2. Geschäftsfähigkeit und Identität werden geprüft

Der Notar ist verpflichtet, bei der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen. Gerade im höheren Alter hilft dies, später Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden. Auch die Identität des Vollmachtgebers wird geprüft. Im Rechtsverkehr mit Banken, Behörden oder sonstigen Stellen genießen beurkundete Vorsorgevollmachten daher besondere Akzeptanz.

3. Umfassende Einsatzmöglichkeiten

Nur die notarielle Vorsorgevollmacht deckt alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab. Zwar gelten oft keine besonderen Formvorschriften. Doch im Detail sieht manches anders aus. So gilt zum Beispiel nur die notarielle Vollmacht für Grundstücksgeschäfte aller Art.

4. Für Ersatz ist gesorgt

Bei einer beurkundeten Vollmacht kann der Notar den Bevollmächtigten im Falle des Verlustes weitere Ausfertigungen erteilen. Diese haben rechtlich den gleichen Wert wie das Original. Privatschriftliche Vollmachten versagen hier. Der Verlust des Originals bedeutet praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren unumgänglich.

5. Moderate Kosten

Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sind moderat. Sie richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Für eine umfängliche Vorsorgevollmacht fallen bei einem Vermögen von 100.000 Euro maximal 165 Euro nebst Umsatzsteuer und Auslagen an. Zum Vergleich: Allein die jährlichen Gerichtsgebühren für eine Dauerbetreuung im Vermögensbereich belaufen sich auf mindestens 200 Euro.