Am 16. August 2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in
der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft – und zwar zu einem Zeitpunkt, an
dem die Meldungen über Lieferengpässe beim BfArm ihren Höchststand erreichen.
Nach Einschätzung des Branchenverbandes Pro Generika wird das GSAV die
Versorgungssicherheit nicht verbessern, vor weiteren Lieferengpässen leider
nicht schützen.
Zwar enthält das Gesetz im §130a Absatz 8 Satz 9 des SGB
V eine Passage, die die Lieferengpässe betrifft.
Danach sind die Krankenkassen gehalten, „die Vielfalt der
Anbieter und die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten
zu berücksichtigen.“
Das bildet jedoch nur ab, was in den Rabattverträgen
längst steht. An der Vergabepraxis bei Rabattverträgen wird sich daher nichts
ändern.
Dazu Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: „Die
Passage im GSAV hat lediglich appellativen Charakter und verpflichtet die
Krankenkassen zu nichts. Der Vorschlag, bei einem Rabattvertrag mindestens drei
Hersteller einzubinden und die Versorgungssicherheit dadurch zu stärken, lagen
auf dem Tisch. Er wurde nicht berücksichtigt. Das Problem der Lieferengpässe
wird wohl bestehen bleiben, zum Leidwesen der Patienten.“
Text: Pro Generika e.V.