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Wirtschaft-News: Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop – Beim Gebäudeenergiegesetz drohen Kostenfallen


veröffentlicht am 5. Juli 2023

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Der vzbv fordert Nachbesserungen mit Blick auf drohende Kostenfallen und mehr Mieterschutz. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Der vzbv hatte sich im monatelangen Streit für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Verbraucher bei der Wärmewende ausgesprochen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt diese Voraussetzungen nur bedingt.

Verbraucher werden mit einem Dschungel an Optionen und Sonderregelungen konfrontiert. Unter der Überschrift Technologieoffenheit können weiterhin auch Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie als H2-ready deklariert werden. Die CO2-Bepreisung und die absehbar steigenden Netzentgelte werden fossiles Gas mittelfristig deutlich teurer machen. Und Wasserstoff und Biomethan werden entweder gar nicht oder nur zu äußerst hohen Preisen verfügbar sein. Jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, kann deshalb für Verbraucher zu einem extrem teuren Experiment werden.  

Verpflichtende Energieberatungen sollen die Verbraucher vor diesen Kostenfallen schützen. Damit das gelingt, fordert der vzbv, dass diese Beratungen nur durch unabhängige Energieberater oder gleichwertig qualifizierte Fachkräfte ohne Interessenskonflikte durchgeführt werden dürfen.

Es ist gut, dass mit der kommunalen Wärmeplanung Fernwärme einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leisten soll. Im gleichen Atemzug müssen die Rechte der Verbraucher gegenüber den Versorgern gestärkt werden. Mit einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht und mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen können die Verbraucher vor Preiswillkür geschützt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält eine Reihe begrüßenswerter Regelungen zum Mieterschutz. Allerdings werden Mieter für den Fall, dass sich ein Vermieter für eine Heizung entscheidet, die zwar in der Anschaffung vergleichsweise günstig ist, aber hohe Betriebskosten aufweist, nicht wirkungsvoll vor überhöhten Heizkosten geschützt.

Das Ziel des Gesetzes Energie einzusparen, wurde zugunsten der reinen Reduktion von Treibhausgasen deutlich abgeschwächt. Viele Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz wurden aus dem Gesetz gestrichen.

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz die wichtige Chance vertan, die Wärmewende im Gebäudesektor klimazielkonform und sozialverträglich auf den Weg zu bringen und die Verbraucher dabei mitzunehmen.


Text / Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband / © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv