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Andreas Schmidt SPD 11.12.23

Sachsen-Anhalt-News: Nachtragshaushalt 2023 - Verantwortungsvolle Haushaltspolitik in herausfordernden Zeiten


veröffentlicht am 11. Dezember 2023

Foto: Dr. Andreas Schmidt
Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät heute über einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023. 
Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Anpassung an verfassungsrechtliche Vorgaben, die sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ergeben: Die bisherige Finanzierung des Corona-Sondervermögens aus kreditfinanzierten Rücklagen entspricht nicht mehr den Anforderungen, da die Rücklagen aus Krediten stammen, die bereits 2021 aufgenommen wurden.

Die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt bekräftigt die Forderung ihres finanzpolitischen Sprechers Dr. Andreas Schmidt nach einer dringenden Reform des Haushaltsrechts. In seiner Rede zur Einbringung des Nachtragshaushalts 2023 wies Dr. Schmidt auf wichtige Aspekte hin, die eine Anpassung des Haushaltsrechts an die aktuellen Herausforderungen notwendig machen.

Andreas Schmidt in seiner Rede im Landtag: "Sind die Beschränkungen im Haushaltsrecht heute noch sinnvoll? Es scheint mir angebracht, darüber nachzudenken, wie wir vom starren Rahmen des Kalenderjahres wegkommen, ohne das Haushaltsrecht des Parlaments und die Klarheit seiner zeitlichen und sachlichen Vorgaben für Ausgaben zu gefährden."

Er kritisiert dabei nicht nur die aktuellen Haushaltsbeschränkungen, sondern auch die Art und Weise, wie politische Entscheidungen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts in der öffentlichen Debatte behandelt werden. Insbesondere richtet er seine Kritik gegen Friedrich Merz, den Vorsitzenden der CDU Deutschlands, indem er dessen Umgang mit den Vorgaben des Gerichts und die Inkonsistenzen in seiner politischen Haltung herausstellt: "Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen und die Politik muss ihr Handeln nach dieser Rechtsprechung ausrichten. Es ist jedoch kritisch zu sehen, wie einige politische Akteure, wie Friedrich Merz, diese Urteile nutzen, um ihre politischen Ziele zu verfolgen."

Die SPD-Fraktion fordert eine umfassende Überarbeitung des Haushaltsrechts. Damit soll sichergestellt werden, dass die Haushaltspolitik den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen einer dynamischen Gesellschaft gerecht wird.

 
 

Text / Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt