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Aus dem Gerichtssaal: Körperverletzung mit Todesfolge in Köthen

Dienstag, den 29. Januar 2019


Landgericht Dessau-Roßlau 


Vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht beginnt am 05.02.2019 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei afghanische Staatsangehörige im Alter von 17 und 18 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge vorwirft. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeklagten in den Abendstunden des 08.09.2018 in der Karlstraße in Köthen im gemeinschaftlichen Zusammenwirken einen Landsmann geschlagen haben, der hierbei Riss- und Quetschwunden im Gesicht erlitt. Hintergrund der Auseinandersetzung soll die Frage gewesen sein, von wem eine am Tatort anwesende junge Frau schwanger ist.

 

Im Verlaufe der Auseinandersetzung soll sich eine Gruppe weiterer Personen, die die Auseinandersetzung bemerkt hatten, zum Tatort begeben haben. Unter ihnen befand sich der spätere Geschädigte, der versucht haben soll den Streit zu schlichten. Dabei soll ihm einer der Angeklagten zunächst einen Schlag in das Gesicht versetzt haben, durch den der Geschädigte zu Boden fiel. Dort soll ihm der weitere Angeklagte mindestens einen Fußtritt gegen den Oberkörper oder Kopf versetzt haben. Noch am Tatort vorgenommene Reanimationsversuche zeigten keinen Erfolg. Der Geschädigte verstarb wenige Minuten später im Klinikum. Nach einem im Ermittlungsverfahren eingeholten rechtsmedizinischen Gutachten war Todesursache aller Wahrscheinlichkeit nach ein akuter Herzinfarkt. Dieser ist mutmaßlich durch eine angeborene schwere Herzerkrankung ausgelöst worden, wobei einerseits die durch die Auseinandersetzung hervorgerufene Stresssituation, namentlich die Gewalteinwirkung, andererseits die deutliche Alkoholisierung des Opfers mitauslösend bzw. begünstigend gewirkt haben können. Die Angeklagten, die zur Tatzeit gleichfalls alkoholisiert waren, befinden sich seither in Untersuchungshaft.