21 Ks 853 Js 79589/18 (19/18) – 1. Strafkammer
Der 32-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Juli 2018 neben ihr schlafenden Mann mit einem Messer in Tötungsabsicht eingestochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht hier vom Mordmerkmal Heimtücke aus, da das Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs geschlafen haben soll.
Weiterhin wird der Angeklagten vorgeworfen, am 15. und 16. März 2018 einen Mann und eine Frau körperlich verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Angeklagte jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben könnte und im Fall einer Verurteilung auch die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommen könnte.
Die Angeklagte befindet sich seit dem 22. Juli 2018 in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.