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Überschwemmungsrisiko in Sachsen-Anhalt steigt für hunderte Immobilienbesitzer

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.: Auch Grundstücke abseits der großen Flüsse sind von neuer Bewertung betroffen


Während nach den Überschwemmungen in der Harzregion die Schäden bewertet und in der kommenden Woche auch die Landesregierung über die Folgekosten diskutiert, gibt es neue Fakten zum Überschwemmungsrisiko im Land.

Laut gerade aktualisierter Gefahrenbewertung sind 2,48 % der Grundstücke in Sachsen-Anhalt in den risikoreichen Gefährdungsklassen 4 und 3 eingestuft. Im letzten Jahr waren es nur 1,83 % aller erfassten Grundstücke. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die neuesten Daten des Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) ausgewertet. Danach sind insgesamt 682.817 Grundstücke (im Vergleich zu 2016: plus 1.894) in Sachsen-Anhalt erfasst. Davon sind aktuell 16.934 in den höchsten ZÜRS-Gefährdungsklassen 3 und 4 eingestuft. Im Jahr zuvor waren es noch 4.447 weniger.

Die Anzahl der neu in höhere Risikoklassen einsortierten Grundstücke dürfte jedoch noch höher sein, da für einige Gebiete auch eine niedrigere Bewertung erfolgte. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte es zumeist möglich sein, eine Elementarschadenversicherung abschließen zu können. Für bestimmte Grundstücke wird es jedoch nunmehr teurer oder schwieriger eine bezahlbare Versicherung zu bekommen. Oft sind es jedoch Unwissenheit, fehlendes Risikobewusstsein oder einfach nur das Sparen der Versicherungsprämie, die vom Abschluss einer Elementarschadenversicherung abhalten.

Zukünftig kann aber derjenige, der sich gegen Elementarschäden nicht versichert hat, nicht mehr in jedem Fall mit staatlicher Hilfe rechnen. Denn erst Anfang Juni haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf neue Regelungen verständigt. Bei der Vergabe von Hilfszahlungen soll künftig berücksichtigt werden, dass nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.