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Amtsgericht Halle: Strafsache Körperverletzung

Prozessbeginn:  21.06.2017

Körperverletzung u.a.
Dem 1987 in der Türkei geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 08.07.2016 seine ehemalige Freundin zu einem Gespräch in eine Bar in Halle eingeladen und sie körperlich misshandelt. Nachdem sie seinem Ansinnen, die Beziehung fortzusetzen, nicht gefolgt sei, habe er sie mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen, sie an den Haaren gezogen und ihren Kopf gegen eine Holzkante sowie gegen sein Knie und eine Betonwand geschlagen. Er habe sie auf den Boden geworfen, ihr in den Bauch getreten und sie wiederholt gewürgt und ihr gedroht, sie zu töten. Anschließend habe er die verletzte Geschädigte in seine Zweitwohnung in Halle mitgenommen, wo er sie über Stunden eingeschlossen habe, so dass sie diese Wohnung nicht habe verlassen können.

Prozessbeginn:  20.06.2017

Übler Nachrede
Der 1963 geborene Angeklagte ist Rechtsanwalt in Leipzig. Anlässlich eines Haftprüfungstermins in einer Strafsache vor dem Landgericht Halle soll er am 22.08.2016 behauptet haben, die bei dem Haftprüfungstermin anwesende Staatsanwältin habe aus der Sachakte das Protokoll einer Vernehmung der Geschädigten der Straftat entfernt und damit wider besseres Wissens schlüssig behauptet, die Staatsanwältin, wenigstens aber die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Halle hätten eine Urkundenunterdrückung begangen.
Der Angeklagte hat gegen einen Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte, Einspruch eingelegt, über den nunmehr öffentlich verhandelt wird.

Amtsgericht Halle (Saale) den 9. Juni 2017