Ab Mai 2019 können Krebspatienten
ihre Ei- oder Samenzellen auf Kosten der Krankenkassen einfrieren lassen. Rund
45 Prozent der Bevölkerung befürwortet die sogenannte „Kryokonservierung“ auch
aus sozialen Gründen („Social Freezing“). Mehr als die Hälfte würde bei einem
unerfüllten Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen.
Amerikanische Unternehmen wie
Apple und Facebook haben das „Social Freezing“ vor einigen Jahren bekannt
gemacht. Bei der „Kryokonservierung“ können jüngere Frauen ihre Keimzellen
einfrieren lassen, um die Schwangerschaft – etwa aus Karrieregründen – auf
einen biografisch späteren Zeitpunkt zu verschieben. Auch in Deutschland ist
diese Methode inzwischen weitgehend akzeptiert: 46 Prozent der Frauen und 43
Prozent der Männer halten das „Social Freezing“ für eine gute Lösung. Das ergab
eine aktuelle repräsentative Bevölkerungs-umfrage im Auftrag der IKK classic
mit 1.000 Teilnehmern im Alter von 20 und 50 Jahren.
Bei einer medizinischen
Indikation wie etwa einer Krebserkrankung übernehmen die gesetzlichen
Krankenkassen ab Mai 2019 die Behandlungskosten für eine Kryokonservierung –
eine Leistung, die knapp die Hälfte der Befragten auch auf gesunde Versicherte
ausweiten möchte. Rund 40 Prozent sprachen sich für eine komplette oder
teilweise Kostenübernahme durch die Kassen aus, rund ein Fünftel sieht hier den
Staat in der Pflicht, lediglich 13 Prozent die Arbeitgeber (Mehrfachnennung).
Auch beim Thema künstliche
Befruchtung vertraut die Mehrheit der Befragten den Möglichkeiten der modernen
Medizin: 51 Prozent würden diese im Fall eines unerfüllten Kinderwunsches
persönlich in Anspruch nehmen, 63 Prozent befürworten die Methode
grundsätzlich, lediglich drei Prozent sind strikt dagegen. Dabei ist die
Zustimmung bei jüngeren Frauen am größten. Für 63 Prozent der 20- bis
25-Jährigen, 74 Prozent der 26- bis 30-Jährigen und 59 Prozent der 31- bis
40-Jährigen käme eine künstliche Befruchtung in Frage, bei den 41- bis
50-Jährigen sind es 34 Prozent.
Die gesetzlichen Regelungen zur
Kostenübernahme durch die Krankenkassen sehen die Befragten dagegen teilweise
kritisch. Aktuell erhalten nur Ehepaare Zuschüsse für die ersten drei
Behandlungsversuche. Vor allem die Beschränkung auf verheiratete heterosexuelle
Paare möchte die Mehrheit lockern. 54 Prozent befürworten eine Kostenübernahme
für unverheiratete Paare, 45 Prozent meinen, dass lesbische Paare ebenfalls
darauf Anspruch haben sollten, 26 Prozent wollen, dass sich die Kassen auch an
den Behandlungskosten alleinstehender Frauen beteiligen.
Jeweils ein Drittel der Befragten
möchte auch die Anzahl der Versuche sowie den bisher hälftigen Kassenanteil an
den Behandlungskosten erhöhen. „Ein unerfüllter Kinderwunsch kann eine schwere
Belastung sein. Wir unterstützen rund 2.300 Versicherte im Jahr bei einer
Kinderwunschbehandlung und beteiligen uns über das gesetzlich vorgegebene Maß
hinaus pro Versuch mit einem Extra-Zuschuss von bis zu 500 Euro“, sagt Tino
Schindler, Leiter des Unternehmensbereichs Versicherungen und Leistungen bei
der IKK classic.
Mehrheitlich einverstanden sind
die Befragten mit den aktuellen Bestimmungen zum Mindestalter von 25 Jahren,
auch an den Altershöchstgrenzen für Frauen (40 Jahre) und Männer (50 Jahre)
möchten 44 Prozent festhalten.
Mehr Informationen zum Thema
künstliche Befruchtung erhalten Betroffene auch unter www.ikk-classic.de
Text - Quelle: IKK classic,
Dresden