Prozessbeginn: Dienstag, 18. April 2017
Der 58-jährige Angeklagte war im Jahr 2007 Geschäftsführer eine Windparkbetriebsgesellschaft in Magdeburg, deren alleiniger Gesellschafter das Bistum Magdeburg war. In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer soll er beim Finanzamt verschiedene Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006 eingereicht haben. In diesen Erklärungen soll der Angeklagte nicht angegeben haben, dass der Gesellschaft ein Darlehen von rund 4 Mio. € erlassen worden ist. Dieser Darlehensbetrag hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als verdeckte Gewinnausschüttung dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen.
Der Staatskasse soll dadurch ein Steuerschaden in Höhe von rund 2,1 Mio. € entstanden sein.