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Verkauf von 30 Fundfahrrädern - Gebote bis zum 8. Februar möglich

Dienstag, den 29. Januar 2019


Das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg veräußert in einem freihändigen Verkauf 30 Fundfahrräder. Die Veräußerung erfolgt an diejenigen, die bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für das jeweilige Fahrrad abgeben. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält das Gebot den Zuschlag, das zuerst eingegangen ist.
 
Gebote können ab sofort bis zum 8. Februar 2019 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg abgegeben werden. Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Die Fahrräder können am 29. Januar und am 5. Februar jeweils von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Neuen Rathaus in der 2. Etage besichtigt werden.
 
Das Mindestgebot beträgt 5 Euro. Der oder die Bietende mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme des Fundfahrrades verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundfahrräder ein Gebot abgegeben wird. Die 30 Fahrräder werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
 
Fotos und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Fundbüros unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/BürgerService und im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Verfügung. Für weitere Fragen stehen auch die Mitarbeitenden des Fundbüros zur Verfügung. Das Fundbüro ist telefonisch unter 0391/ 540 2065 oder 0391/ 540 2064 bzw. per E-Mail an gewerbeabteilung@magdeburg.de zu erreichen.