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Magdeburg-News: Laut SPD-Politiker Erben werden Kommunen spürbar durch Finanzausgleichsgesetz gestärkt



veröffentlicht am Donnerstag, 14. Dezember 2023

Magdeburg. Nach den Regelungen der Landesverfassung sorgt das Land mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) dafür, dass den Kommunen die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung über Anpassungen des FAG beraten. Die Anpassungen im FAG sehen vor, dass die Finanzausgleichsmasse von bisher 1,846 Milliarden Euro auf rund 2,095 Milliarden Euro steigt - ein Plus von 249,6 Millionen Euro.

Diese finanzielle Aufbesserung, die als die größte Position im Landeshaushalt 2024 gilt, ist ein Bekenntnis des Landes zur Unterstützung funktionierender Kreise und Gemeinden. „Mit der Änderung und dem immensen Aufwuchs im Gesetz werden die Kommunen in Sachsen-Anhalt deutlich gestärkt“, so Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Die Maßnahme ist insbesondere vor dem Hintergrund steigender Ausgaben für Personal und Energiekosten als essenziell zu betrachten.

Um eine gerechte Verteilung der Mittel zu gewährleisten, wird mit der FAG-Novelle eine Mindestfinanzausstattung für die kreisangehörigen Gemeinden eingeführt. Gemeinden, die nicht 85 Prozent der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden erreichen, können künftig mit einem Zuschlag rechnen, der 90 Prozent ihrer Finanzkraftlücke abdeckt.

Die Erhöhung um 250 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich zeigt, dass das Land seiner Verantwortung für gut funktionierende kommunale Strukturen gerecht wird. „Diese Viertelmilliarde ist angesichts der zunehmenden Mehrausgaben für Personal und Energie mehr als notwendig“, betont Erben. Die SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt setzt sich damit einmal mehr für die Stärkung der kommunalen Ebene und die Sicherung der öffentlichen Dienstleistungen in der Region ein.“


Text & Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhal