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Magdeburg / ST: Einkommensteuerklärungen jetzt einfacher

Sonntag, den 21. Februar 2021

Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab sofort ihre Steuererklärung einfacher erstellen, da der Finanzverwaltung zahlreiche steuerlich relevante Daten bereits in elektronischer Form übermittelt werden. Diese Daten müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden, die Übernahme erfolgt automatisch durch die Finanzämter.

Darum wurden die Vordrucke ab dem Veranlagungszeitraum 2019 optisch neugestaltet. Die Bereiche, für die dem Finanzamt bereits alle Daten vorliegen, sind farblich deutlich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden. Dies betrifft zum Beispiel Lohndaten, Renten sowie Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge. In bestimmten Fällen kann auch die Abgabe der Anlage N (Arbeitnehmer) oder R (Rentner) entfallen, soweit keine Werbungskosten geltend gemacht oder abweichende Werte erklärt werden. Dadurch werden Aufwand und Umfang der Papiererklärungen deutlich reduziert.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 gibt es neue Vordrucke, die nun nach dem steuerlichen Bedarf sortiert sind. So sind zum Beispiel für die Erklärung der Krankheitskosten oder Handwerkerrechnungen im Privathaushalt eigene Vordrucke mit Anleitungen entwickelt worden, so das nicht mehr alle Vordrucke benötigt werden.

Alternativ kann auch jederzeit die elektronische Abgabe der Steuererklärung über „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ genutzt werden. Auch hier liegen elektronischen Daten bereits vor und können per Mausklick übernommen werden. Weitere Vorteile sind die voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung und die elektronische Übermittlung des Steuerbescheides in das persönliche ELSTER-Konto.

Finanzminister Michael Richter (Foto): „Ein ELSTER-Konto macht unsere Steuerbürger auch in Corona-Zeiten unabhängig, der Zugang steht 24 Stunden zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.elster.de.“