Samstag, den 13. März 2021
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium hat mit dem
Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt e.V. einen Rahmenvertrag geschlossen,
um über die Apotheken im Land zügig ein flächendeckendes Angebot für kostenlose
Corona-Schnelltests zu etablieren. Mit der neuen Corona-Testverordnung, die seit
dieser Woche in Kraft ist, wird erstmals die Möglichkeit sogenannter Bürgertests
geschaffen: Einmal pro Woche besteht das Anrecht auf einen kostenlosen CoronaSchnelltest. „Die Infrastruktur dafür wird jetzt in den Landkreisen und kreisfreien
Städten aufgebaut. Das Angebot der Apotheken ist dabei ein ganz zentraler
Baustein“, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Der Rahmenvertrag regele, dass Mitgliedsapotheken PoC-Antigentests im Rahmen
der Corona-Testverordnung durchführen können. „Damit können wir schnell ein
breites Netz an Test-Möglichkeiten aufbauen“, sagt Grimm-Benne. Der Vertrag sieht
vor, dass sich symptomlose Bürger in den teilnehmenden Apotheken auf das
Corona-Virus testen lassen können. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der
Pandemiebekämpfung“, so Grimm-Benne.
„Wir sind über die schnellen und sehr konstruktiven Vertragsverhandlungen mit dem
Land sehr erfreut. Jetzt können unsere Mitgliedsapotheken dem Vertrag beitreten
und somit zügig die kostenlosen Tests für die Bevölkerung anbieten. Denn mit dieser
Landesvereinbarung entfällt für die einzelne Apotheke die Pflicht, separat mit dem
jeweiligen Gesundheitsamt in Vertragsverhandlungen zu treten“, erklärt Matthias
Clasen, Geschäftsführer des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt (LAV).
Und er ergänzt: „Dank der sehr zügigen und flexiblen Verhandlungen mit dem
Sozialministerium kann nun kurzfristig ein flächendeckendes, niedrigschwelliges
Testangebot aufgebaut werden. Im Falle eines positiven Corona-Tests ist die
Apotheke übrigens verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.“
Die Rückmeldung von Seiten der Apotheken zum Vertrag ist sehr gut. Sukzessive
wird daher in den nächsten Tagen ein flächendeckendes Testangebot aufgebaut. Die
Durchführung von Corona-Schnelltests ist eine freiwillige Zusatzdienstleistung der
jeweiligen Apotheke. Aufgrund der organisatorischen, räumlichen und rechtlichen
Voraussetzungen können jedoch nicht alle Apotheken diese Dienstleistung anbieten.