Donnerstag, den 29. April 2021
Das Gesundheitsministerium hat die Berichterstattung zu den Corona-Fallzahlen umgestellt.
Bekannt gemacht werden die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI), da sowohl das Gesetz zur Bundes-Notbremse wie auch die aktuell gültige Eindämmungsverordnung des Landes auf diese Bezug nehmen. Stand ist hier jeweils 0 Uhr.
Die Zahlen erscheinen werktäglich.
Zudem wird künftig – ebenfalls werktäglich - eine Übersicht über die Entwicklung der Inzidenzen nach RKI in den Landkreisen und kreisfreien Städten veröffentlicht.
Magdeburg. Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt liegt bei 89.581 (Stand: 29. April, 00:00 Uhr).
Die aktuelle Fallzahl in Sachsen-Anhalt liegt bei 89.581. Es sind 742 Fälle hinzugekommen.
Derzeit sind 138 Intensiv- und Beatmungsbetten mit einem COVID-19-Patienten belegt. 98 dieser Patienten werden beatmet (Quelle, DIVI, Stand: 29.04.2021 um 09:19 Uhr).
Es sind 16 Sterbefälle (LK Anhalt-Bitterfeld (1), LK Burgenlandkreis (4), LK Harz (2), LK Jerichower Land (1), LK Mansfeld-Südharz (4), LK Saalekreis (3), LK Salzlandkreis (1)) dazugekommen.
Entwicklung der Inzidenzen nach RKI in den Landkreisen und kreisfreien Städten
* Schwellenwert >100: Notbremse, d.h. u.a. Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen, Schließung von Läden (Click & Meet möglich), Wechselunterricht an Schulen
** Schwellenwert >150: Click & Meet – Verbot
*** Schwellenwert >165: Schließung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
Überschreitet in einem LK/SK die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellwert von 100/150/165 gelten ab dem übernächsten Tag die Regelungen des § 28b IfSG; Unterschreitet in einem LK/SK ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt