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Auto-News: BVG-Entscheidung zum Anwohnerparken - Gestaffelte Gebühren „beträchtliche Ungleichbehandlung“


veröffentlicht am 16. Juni 2023

Bundesverwaltungsgericht: Freiburger Gebührenerhöhung war unzulässig
Gestaffelte Gebühren sind „beträchtliche Ungleichbehandlung“
AvD: Anwohnerparken darf nicht zum Luxusgut werden
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das eine fehlerhafte Rechtsgrundlage der in Freiburg geltenden Gebührensatzung bemängelt. Statt einer einfachen Satzung hätte die Stadt eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Zudem haben die Richter die Staffelung der Gebühren, die in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge zwischen 240 und 480 Euro betragen, für unzulässig erklärt. 
Dass ein Unterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdopplung der Gebühr führe, stelle eine „beträchtliche Ungleichbehandlung“ dar. Das gelte ebenso für Ermäßigungen, die Menschen mit Behinderungen sowie Sozialhilfeempfängern gewährt werden. Als nicht kritikwürdig erachteten die Richter hingegen, dass die Stadt Freiburg im Breisgau die Gebühren für das Anwohnerparken Ende 2021 um mehr als das 15-fache des ursprünglichen Gebührensatzes angehoben hatte. 
Es ist davon auszugehen, dass das Leipziger Urteil bundesweit für viele Kommunen wegweisend ist.
Nach Auffassung von Deutschlands traditionsreichstem Automobilclub darf der bewusst herbei geführte Parkraummangel in den Städten nicht auf dem Rücken von autofahrenden Anwohnern und den Kunden des städtischen Einzelhandels ausgetragen werden. Die Kommunen haben über Jahrzehnte hinweg ihre Infrastrukturdefizite ignoriert und weder in den gebotenen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs noch in ausreichendem Umfang in neue Parkhäuser und Tiefgaragen investiert. Im Gegenteil: Die reale Entwicklung ignorierend wurde in vielen Städten Parkraum zurückgebaut.

AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden: „Die Entscheidung ist zunächst ein guter Tag für alle Stadtbewohner, die einen Parkausweis benötigen. Das Anwohnerparken darf nicht zum Luxusgut werden. Es stimmt zumindest zuversichtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht die mangelhafte rechtliche Umsetzung der Gebührenerhöhung moniert hat und die Umsetzung gekippt hat. Dass jedoch eine Kommune ihre Gebühren für einen unveränderten Verwaltungsakt einfach so um nahezu 1.500 Prozent unbeanstandet erhöhen darf, sollte uns nachdenklich stimmen. Hätte ein privatwirtschaftliches Unternehmen seine Preise derart angehoben, wäre schnell das Wort `Wucher´ im Umlauf – und das nicht zu Unrecht.“

Das von der Stadt und einigen Umweltverbänden vorgebrachte Argument, die Gebührenerhöhung sei auch als Umweltschutz-Maßnahme zu werten, weist der AvD als groben Unfug zurück. Linden: „Geparkte Autos emittieren nichts, egal, ob das Parken 30,70 Euro oder 480 Euro im Jahr kostet. Ihnen geht es aus reiner Ideologie lediglich darum, Autofahren so sehr zu verteuern, um die Zahl der Autos zu reduzieren, indem sich viele Menschen kein eigenes Auto mehr leisten können.“ Eine solche Politik sei sozial unausgewogen und zutiefst unfair, weil sie zunächst die einkommensschwächeren Gruppen und junge Familien treffe, während wohlhabende Schichten die gestiegenen Kosten relativ locker verschmerzen könnten.

Zudem hat die Praxis längst bewiesen, dass es gut ohne die Brachial-Methoden der Umweltschutz-Lobby funktioniert: Auch ohne großflächige Fahrverbote ist es inzwischen in allen deutschen Städten gelungen, die Emissionen unter die jeweiligen Grenzwerte zu drücken. Die dreisten Gebührenerhöhungen einzelner Städte sind somit in erster Linie Ausdruck einer autofeindlichen Grundhaltung der Entscheidungsträger in den betreffenden Rathäusern und kein Lösungsansatz für ein unmittelbares Problem.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit fast 125 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Am 11. Juli 1926 veranstaltete der AvD auf der AVUS in Berlin den 1. Großen Preis von Deutschland, für dessen Austragung er bis heute über 75-mal als sportlicher Ausrichter verantwortlich war. Seit der Saison 2021 setzt der AvD im Opel e-Rally Cup mit dem AvD Young Talent Team ein eigenes Wettbewerbsauto ein. In den Jahren 2021 und 2022 fungierte der AvD zudem als sportlicher Ausrichter und Sportorganisator der DTM. Seit dem Frühjahr 2023 unterstützt der AvD als Partner die Austragung der Nürburgring Langstrecken Serie (NLS). Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen 24/7-Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings sowie attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich, wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.





Text / Foto: Automobilclub von Deutschland (AvD)