Baierbrunn
(ots). Ärzte können künftig medizinische Anwendungen für Handy,
Tablet oder PC auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Der
Bundestag machte im vergangenen Jahr mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz den Weg
frei für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept.
"Sie
können eingesetzt werden, um Krankheiten zu erkennen, zu lindern oder zu
behandeln", erläutert Dr. Henrik Matthies, Geschäftsführer am Health
Innovation Hub des Bundesgesundheitsministeriums, im Gesundheitsmagazin
"Apotheken Umschau". Sie helfen zum Beispiel, besser mit Schmerzen
umzugehen, erinnern an die Einnahme von Arzneimitteln, dokumentieren
Blutzuckerwerte oder unterstützen bei Sprach- oder Physiotherapie.
Mögliche
Risiken von Gesundheits-Apps
"Viele
Ärzte stehen dem Einsatz von Gesundheits-Apps offen gegenüber. Aber hier gilt
es, die Spreu vom Weizen zu trennen", sagt Norbert Butz,
Digitalisierungsexperte der Bundesärztekammer in Berlin. Es müssten strenge
Standards gelten. Gesundheitsanwendungen seien ein Risiko, wenn sie nicht wirken,
fehlerhaft arbeiten oder vertrauliche Daten an Dritte übermitteln.
Damit
DiGA auf Rezept verschrieben werden können, müssen sie vom Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und ins DiGA-Verzeichnis
aufgenommen werden. "Die Technologie muss in Europa als Medizinprodukt
zertifiziert sein, Funktion und Sicherheit sind also bereits geprüft",
sagt Matthies. Das BfArM schaut sich zudem Qualität, Nutzerfreundlichkeit,
Datenschutz und -sicherheit an.
Der
Anbieter muss plausibel darlegen, dass sein Produkt einen positiven
Versorgungseffekt hat - also den Gesundheitszustand und/oder die Lebensqualität
des Nutzers verbessert. Die ersten Prüfverfahren sollen im zweiten Quartal
starten, noch in diesem Jahr könnten erste DiGA verordnet werden. Alle bisher
veröffentlichten Teile der "Apotheken Umschau"-Serie "Digitale
Medizin" sind im Internet unter www.apotheken-umschau.de/DigitaleMedizin
zu finden.
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