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Muench Jens Andreas Praesident Apothekerkammer Sachsen Anhalt

Magdeburg-News: Beratung in Apotheke • Patientenanspruch bei Einnahme vieler Arzneimittel



veröffentlicht am Donnerstag, 22. Juni 2023

Magdeburg. „Wer täglich mehrere Arzneimittel einnehmen muss, kann schnell den Überblick verlieren, warum und wofür bestimmte Medikamente gedacht sind. Bei vielen Tabletten ist auch der richtige Einnahme-Zeitpunkt wichtig, damit diese ihre optimale Wirkung im Körper entfalten können“, erklärt Dr. Jens-Andreas Münch (Foto), Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt.

Darum kann sich ab sofort jeder Mensch, der dauerhaft fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnimmt, in der Apotheke ausführlicher und umfassender als gewohnt beraten lassen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, für Patienten ist das Angebot kostenlos. Die Apothekerin oder der Apotheker analysiert mit dieser Intensivberatung die gesamten Medikamente, die eingenommen werden. Dabei wird zum Beispiel auf Wechselwirkungen und vermeidbare Anwendungsprobleme hingewiesen.

„In dieser Dienstleistung werden Patienten zu ihrer gesamten Medikation beraten – also auch zu Medikamenten, die vom Patienten selbst erworben wurden und von denen die Ärztin oder der Arzt vielleicht gar nichts weiß. Diese Dienstleistung mündet in einem vollständigen und aktuellen Medikationsplan für die Patienten. Dadurch können die Effektivität und Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöht werden“, so Apotheker Dr. Münch.

Diese intensivierte Beratung besteht aus zwei Gesprächen in vertraulicher Atmosphäre zwischen Apotheker und Patient. Im ersten Gespräch wird die individuelle Gesamtmedikation inklusive der Selbstmedikation erfasst. Im Anschluss prüft der Apotheker auf mögliche arzneimittelbezogene Probleme, erarbeitet Lösungen und erstellt einen umfassenden aktuellen Medikationsplan. Sofern die Patienten zustimmen, bindet das Apothekenteam bei relevanten Fragen auch den Arzt ein. Im vereinbarten zweiten Gespräch werden der aktualisierte Medikationsplan erläutert und dem Patienten ausgehändigt. Bei Einverständnis des Patienten erhält die Arztpraxis diesen Medikationsplan zusammen mit einem kurzen Bericht.

Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung haben Patienten, die dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel anwenden. Die Dienstleistung kann einmal alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden, bei umfangreichen Änderungen der Medikation auch häufiger. Dr. Münch: „Viele unserer Apotheken bieten diese Dienstleistung an. Fragen Sie am besten in den Apotheken in Ihrer Nähe nach und vereinbaren Sie sich einen Beratungstermin.“


Text & Foto: Apothekerkammer Sachsen-Anhalt