header-placeholder


image header
image
fish 1331930 960 720  1

Magdeburg-News: Nächste Fischerprüfung am 11. September / Anmeldungen heute noch möglich

Freitag, den 13. August 2021

In Zuständigkeit der Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ist für den 11. September die nächste Fischerprüfung geplant. Anmeldungen sind bis zum 13. August möglich. Der Prüfungsterm steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit entsprechend der dann gültigen Corona-Eindämmungsverordnung.
 
Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter Vorlage des Personalausweises während der folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.
 
Aufgrund der Platzkapazität im Prüfungssaal und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen wird die Zahl der zu prüfenden Personen auf 60 begrenzt. Anträge werden in chronologischer Reihenfolge vorrangig von Magdeburger*innen und Personen, die in der Landeshauptstadt einen Lehrgang absolviert haben, berücksichtigt. Zudem müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
 
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmende ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sie muss bei Antragstellung entrichtet werden. Die Bezahlung ist auch mit EC-Karte möglich. Minderjährige müssen die Einwilligung eines Elternteils vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag einer anderen Person muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.
 
Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung 13 bis einschließlich 16 Jahre alt sind, können zwischen der Teilnahme an der Fischerprüfung, an der Jugendfischerprüfung oder an der Friedfischerprüfung wählen. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann zwischen der Fischerprüfung und der Friedfischerprüfung gewählt werden.
 
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Zur schriftlichen Prüfung gehören die Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Bei der mündlichen Prüfung stehen das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde im Mittelpunkt.
 
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss ein Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert worden sein. Die Teilnahme ist der Fischereibehörde spätestens vor Prüfungsbeginn nachzuweisen.
 
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 0391/5 40 20 53.

Symbolfoto/pixabay