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Auto-News: Verschlechterung des Abgasverhaltens! ADAC warnt vor dauerhafter Start-Stopp-Abschaltung


veröffentlicht am 19. November 2023

Abschaltung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen 
Vermehrt werden Dongles für die Diagnosebuchse oder Apps angeboten, die die Start-Stopp-Anlage in Verbrennerautos dauerhaft abschalte Offenbar, weil die Autobesitzer verstärkten Verschleiß befürchten, oder, dass das Auto an der Ampel nicht mehr anspringt. 
Der ADAC warnt davor, dass das dauerhafte Abschalten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Autos führen kann. „Das ist nur bei Autos zulässig, bei denen das in der Betriebserlaubnis so vorgesehen ist“, erklärt der Mobilitäts-Club. Dies sei aber nur bei den wenigstens Modellen der Fall und könne nur durch Rückfrage beim Hersteller zuverlässig geklärt werden. 
Erlischt die Betriebserlaubnis, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Die Haftpflichtversicherung kann dann bis 5.000 Euro in Regress gehen und in der Kasko kann Leistungsfreiheit bestehen.

Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens durch dauerhaft abgeschaltete Start-Stopp-Anlage kann außerdem zu Beanstandungen im Rahmen der nächsten Hauptuntersuchung führen. Der ADAC rät deshalb, die Start-Stopp-Anlage eingeschaltet zu lassen: „Damit können bei reinem Stadtverkehr bis zu 15 Prozent Kraftstoff und entsprechend viele Schadstoffe eingespart werden.“ Starter und Starterbatterie sind auf die höheren Anforderungen konstruktiv angepasst, so dass nicht mit vorzeitigem Verschleiß zu rechnen sei.

Bei manchen Fahrzeugen kann Start-Stopp für kurze Zeit (bis zum nächsten Anschalten der Zündung) per Taste legal deaktiviert werden. Das ist jedoch nur äußerst selten nötig. Außerdem stoppt das Auto den Motor im Stand nur dann, wenn alle Bedingungen dafür erfüllt sind – also etwa wenn die Starterbatterie ausreichend geladen und der Motor betriebswarm ist. „Es muss niemand Angst haben, dass er bei aktivem Start-Stopp-System nicht mehr von der Ampel loskommt“, so der ADAC.



Text / Foto: © ADAC