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Magdeburg / ST: Mund- und Nasenschutz auch in Arztpraxen

Donnerstag, den 23. April 2020

Magdeburg - Das Tragen von Mund- und Nasenschutz oder einer anderen Art der Bedeckung des Mundes (Schal, Tuch o.ä.), wie es in Geschäften und in Bussen und Bahnen jetzt in Sachsen- Anhalt vorgeschrieben ist, sollte auch beim Betreten von medizinischen Einrichtungen, insbesondere von Arztpraxen, zur „neuen Normalität“ gehören. Dr. Burkhard John, Vorsitzender der KV Sachsen- Anhalt sagte hierzu: „Mit dieser einfachen Maßnahme, die nun in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens immer normaler wird, können Patienten mit dabei helfen Infektionen in Arztpraxen zu verhindern.“ 

Corona-Infektionen vermeiden und infizierte Menschen schnell isolieren bleibt das oberste Gebot in den kommenden Monaten. Vertragsarztpraxen stehen als erste Ansprechpartner bei medizinischen Problemen auch weiterhin flächendeckend bereit. Die meisten Tests auf eine Corona-Infektion erfolgen in ambulanten Praxen, die teilweise extra dafür eingerichtet wurden. Sechs von sieben infizierten Patienten werden im ambulanten Bereich behandelt. Daher sind die ambulanten Praxen der Schutzwall vor den Krankenhäusern, um dort einen Kollaps zu vermeiden. 

Dennoch müssen auch die vielen anderen akuten und chronischen Erkrankungen weiter behandelt werden. Dieser Aufgabe stellen sich die Vertragsärzte in allen Bereichen. Viele Praxen haben bauliche und organisatorische Veränderungen vorgenommen, um das Infektionsrisiko in den Praxen zu mindern. 

Aber auch die Patienten selbst können neben dem Mund- und Nasenschutz dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Bei Fieber und grippeähnlichen Symptomen sollte sich jeder Patient zunächst telefonisch oder per Mail in der Arztpraxis melden und absprechen, wie die weitere Versorgung erfolgen kann. Viele Probleme lassen sich durch neue Regelungen telefonisch oder ggf. auch per Videosprechstunde lösen. Bei Bedarf an ärztlicher Behandlung steht auch die Bereitschaftszentrale unter der Rufnummer 116117 rund um die Uhr zur Verfügung.