Vom
30. Mai bis zum 10. Juni 2019 führten die Wasserschutzpolizeien der Länder
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt
umfangreiche Schwerpunktkontrollen im Bereich der Berufs- und
Freizeitschifffahrt auf den Binnengewässern durch.
Die
Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist oberstes Ziel
der jährlich stattfindenden Schwerpunktkontrollen.
Kontrolliert wurden neben der Einhaltung geltender Verkehrsvorschriften unter anderem auch die Befähigung der Fahrzeugführer, Schiffs- und Bootspapiere sowie die Fahrtüchtigkeit im Hinblick auf Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss.
Im Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizei des Landes Sachsen-Anhalt können folgende Ergebnisse konstatiert werden:
Insgesamt
kontrollierten die Beamten im genannten Zeitraum 86 Fahrzeuge der
Berufsschifffahrt, darunter auch 16 Fähren, 4 Fahrgastschiffe, 7 Tankmotorschiffe
sowie 45 Gütermotorschiffe. Dabei wurden allein 26 Verstöße, hauptsächlich im
Bereich des Verkehrsrechtes, festgestellt und geahndet.
Im
Bereich der Sportbootschifffahrt wurden 386 Fahrzeuge kontrolliert, darunter
auch mehrere Wassermotorräder. Bei den Freizeitkapitänen wurden 62 Verstöße
festgestellt, hierbei lag der Schwerpunkt ebenfalls im Bereich des
Verkehrsrechtes, wie z.B. das falsche Verhalten im Bereich von Fähren oder das
Nichtbeachten von Fahrregeln. Auch wurden 9 Wassermotorräder festgestellt,
dessen Führer verbotener Weise außerhalb der festgelegten
Strecken mit ihren Gefährten unterwegs waren.
Alkohol-
oder Drogenverstöße wurden nicht festgestellt. Hier lagen die ermittelten Werte
bei den Schiffsführern innerhalb des erlaubten Rahmens.
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass diese Kontrollaktion insgesamt eine positive
Resonanz sowohl bei der Beruf- als auch bei der Sportbootschifffahrt hervorrief.