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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 25. Januar 2021

  1. Zugriff auf Kundendaten in der Telekommunikation
    Inneres und Heimat/Anhörung
  2. FDP fordert innovationsfreundliches Recht für Kryptoassets
    Finanzen/Antrag
  3. Frühe Informationskampagne zum Coronavirus
    Gesundheit/Antwort
  4. Länder planen mit etwa 440 Impfzentren
    Gesundheit/Antwort
  5. 300 Millionen Impfdosen gesichert
    Gesundheit/Antwort
  6. Klagen nach Beschaffung von Schutzausrüstung
    Gesundheit/Antwort
  7. Gesundheitsportal mit fundierten Informationen
    Gesundheit/Antwort
  8. Psychotherapeuten für Kinder und Erwachsene
    Gesundheit/Antwort


01. Zugriff auf Kundendaten in der Telekommunikation

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/FLA ) Beabsichtigte Neuregelungen zum Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Kundendaten in der Telekommunikation, den sogenannten Bestandsdaten, haben in manchen Details nicht die Zustimmung aller Sachverständigen gefunden. Dies zeigte sich bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. In der Sitzung unter der Leitung von Andrea Lindholz (CSU) ging es um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020" (19/25294).

Nach Ansicht von Matthias Bäcker (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) behebt der Gesetzentwurf im Wesentlichen die Mängel des geltenden Telekommunikationsrechts und des Fachrechts der Sicherheitsbehörden, die das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt habe. Gleichwohl stünden einige der vorgesehenen Regelungen mit höherrangigem Recht nicht in Einklang. So trage der Gesetzentwurf der spezifischen Sensibilität von Telemediendaten nur unzureichend Rechnung. Zum anderen verfehle die gesetzliche Erlaubnis zur Auflösung dynamischer IP-Adressen unter Verwendung bevorrateter Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtliche Anforderungen.

Der Rechtsanwalt Jonas Breyer bedauerte, dass der Gesetzentwurf die Mängel, die das Bundesverfassungsgericht genannt habe, leider nur teilweise beseitige. Er fürchte, dass es zu einer weiteren Entscheidung kommen werde. Er unterstrich, dass die Abfrage von Bestandsdaten von hoher Bedeutung sei, weil die Anonymität der Telekommunikation damit durchbrochen werde. Die Daten lägen im Umfeld besonders geschützter Informationen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, kritisierte insgesamt die Unzulänglichkeit der nachrichtendienstlichen Gesetzgebung, hinsichtlich derer er wiederholt eine umfassende Gesamtreform angemahnt habe. Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber inzwischen zum Recht der Nachrichtendienste eine lange Aufgabenliste zugewiesen. Es wäre nach seiner Meinung geboten, diese endlich konsequent abzuarbeiten statt mit einzelnen Reparaturgesetzen zu agieren.

Markus Löffelmann (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) meinte, eine Rechtsanwendung, die zugleich praktikabel und grundrechtsschonend sein soll, erscheine auf der Grundlage der beabsichtigten Regelungen kaum möglich. Diese Regelungen seien in dem hohen Grad ihrer Ausdifferenziertheit intuitiv nicht mehr zu erfassen und nachzuvollziehen. Das betreffe nicht nur die anspruchsvolle Prüfung der formalen Voraussetzungen einer Abfrage durch die Fachbehörden, sondern auch die Prüfung der formalen Voraussetzungen eines Auskunftsersuchens durch die Verpflichteten.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hielt fest, dass der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Rahmen für manuelle Bestandsdatenabfragen durch das BKA im Gesetzentwurf deutlich erkennbar und für die praktische Anwendung handlungs- und rechtssicher formuliert sei. Die bislang dem BKA zur Verfügung stehenden Möglichkeiten manueller Bestandsdatenauskünfte könnten daher im Kern auch mit der künftigen Neuregelung wahrgenommen werden. Im konkreten Fall stelle aber ein Ersuchen an den Betreiber auf Bestandsdatenauskunft nur dann einen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit dar, wenn der Anbieter auch die Kundendaten gespeichert habe, um hieraus Auskunft erteilen zu können. Dies gelte insbesondere für dynamische IP-Adressen.

Nach Ansicht von Kyrill-Alexander Schwarz (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) genügt der Gesetzentwurf in wesentlichen Zügen genau den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat. Er lenkte den Blick darauf, dass das Korsett, welches das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber angelegt habe, so engmaschig sei, dass in der Fachliteratur völlig zu Recht von einer Art juristischem "Overkill" in der Form des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gesprochen werde. Mit Blick auf weiter drohende Verfahren versuche der Gesetzgeber, die Vorgaben kleinteilig umzusetzen. Es sei nötig, sich grundsätzliche Gedanken über eine neue Architektur der Sicherheitsbefugnisse in Deutschland zu machen.



02. FDP fordert innovationsfreundliches Recht für Kryptoassets

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/PST) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen und diese auch in der nationalen Gesetzgebung voranzutreiben. In einem Antrag (19/26025) begrüßen die Abgeordneten im Grundsatz einen von der Europäischen Kommission im September 2020 vorgelegten Entwurf für eine Verordnung, die einen EU-weiten Rechtsrahmen für diese sogenannten Kryptoassets schaffen soll, da damit Rechtssicherheit innerhalb der EU im Umgang mit digitalen Währungen und anderen "tokenisierten Vermögenswerten" geschaffen werde. Allerdings ist ihnen dieser Entwurf in mehreren Punkten zu restriktiv beziehungsweise in der Anwendung gerade für Start-Ups zu kostenintensiv. Auch würden die Vorschläge dem selbstgesetzten Ziel einer technologieneutralen Regulierung nicht gerecht. Kritik übt die Fraktion zudem an einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren, der "sogar in Teilen einen Rückschritt für die Nutzung der Blockchain-Technologie" bedeute.

Die FDP-Abgeordneten fordern daher, dass die Bundesregierung bei der Beratung über genannte EU-Verordnung mehrere Maßgaben im Sinne der Mitwirkungsrechte des Bundestages nach Artikel 23, Absatz 3 des Grundgesetzes berücksichtigt. So solle sich die Verordnung auf Produkte konzentrieren, die einen klaren Bezug zu Finanzdienstleistungen oder dem Handel mit Vermögenswerten haben. Die bürokratischen Anforderungen und die Kosten sollten so angepasst werden, dass sie nicht zu einem unüberwindlichen Hindernis für kleinere Start-Ups werden. Pauschale Verbote von Stablecoins sollten vermieden werden. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zu digitalen Wertpapieren auf, der eine Reihe ihrer Forderungen erfüllt.



03. Frühe Informationskampagne zum Coronavirus

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) war nach Angaben der Bundesregierung an der Informationskampagne zum Coronavirus von Beginn an beteiligt. Grundlage für die Zusammenarbeit sei der Nationale Pandemieplan, heißt es in der Antwort (19/25897) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25093) der Grünen-Fraktion.

So habe die Bundesregierung schon vor der Konstituierung des gemeinsamen Krisenstabs Ende Januar 2020 eine ad-hoc-Kampagne beauftragt, um die Bevölkerung mittels Zeitungsanzeigen, Radiospots und in den sozialen Medien über das Coronavirus und Möglichkeiten des Selbstschutzes zu informieren. Die BZgA habe diese Kampagne mitgestaltet.



04. Länder planen mit etwa 440 Impfzentren

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Daten über die Anti-Corona-Impfungen werden nach Angaben der Bundesregierung tagesgenau an das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt. Das flächendeckende Monitoring der Impfquoten sei ein zentraler Baustein des Impfprogramms, heißt es in der Antwort (19/25949) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25476) der FDP-Fraktion.

Die Impfzentren und die angegliederten mobilen Teams müssten täglich bestimmte Angaben übermitteln. Das RKI habe dazu ein Monitoring-Programm entwickelt, das eine einfache Erfassung der Impfdaten und die direkte verschlüsselte Übermittlung an die Behörde ermögliche. Die Impfteams könnten die Daten parallel zur Impfung oder nachträglich erfassen.

Die Bundesländer haben den Angaben zufolge bislang 424 Impfzentren eingerichtet. Bis Ende Januar 2021 sollen es rund 440 sein.



05. 300 Millionen Impfdosen gesichert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die EU-Kommission hat nach Angaben der Bundesregierung mit bisher sechs Entwicklern von Corona-Impfstoffen Verträge geschlossen. Für Deutschland wurden so mindestens 300 Millionen Impfdosen gesichert, wie aus der Antwort (19/25952) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25531) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Auf Biontech/Pfizer entfallen den Angaben zufolge mindestens 60 Millionen Impfdosen, auf Moderna 50 Millionen. Die Impfstoffe dieser beiden Firmen sind bereits zugelassen.

Die Zulassung der Impfstoffe der anderen vier Firmen stehe noch aus. Es handelt sich um AstraZeneca mit 56 Millionen Impfdosen, Johnson & Johnson mit 37 Millionen Anwendungen, Sanofi-GSK mit 56 Millionen Impfdosen und Curevac mit mindestens 41 Millionen Impfdosen.

Die konkreten Liefertermine und Liefermengen hingen vom Zeitpunkt der Zulassung und von den Produktionsbedingungen ab.



06. Klagen nach Beschaffung von Schutzausrüstung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch sogenannte Open-House-Verfahren sind derzeit noch 58 Klagen beim Landgericht Bonn "rechtshängig". Das geht aus der Antwort (19/25947) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25511) der Linksfraktion hervor.

Der Streitwert dieser Klagen liege bei rund 142 Millionen Euro. Weitere 16 Rechtsstreitigkeiten vor dem Landgericht Bonn seien erledigt oder durch eine Rücknahme der Klage beendet.



07. Gesundheitsportal mit fundierten Informationen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mit dem Nationalen Gesundheitsportal (NGP) will die Bundesregierung wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Gesundheit und Gesundheitswesen zur Verfügung stellen. Seit September 2020 würden auf dem Portal ausgewählte Erkrankungen dargestellt, heißt es in der Antwort (19/25951) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25171) der FDP-Fraktion.

Die Informationen seien strukturiert aufgearbeitet und würden grundsätzlich allen Internet-Suchmaschinen nach Kriterien der Suchmaschinenoptimierung (SEO) zur Verfügung gestellt. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google bestehe nicht, die Firma erhalte auch keine Zahlungen des Ministeriums.



08. Psychotherapeuten für Kinder und Erwachsene

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können nach Angaben der Bundesregierung bei Bedarf ohne vorherige Konsultation eines Arztes zugelassene Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Den Versicherten stünden neben den psychotherapeutisch tätigen Ärzten auch approbierte Psychologische Psychotherapeuten zur Verfügung, heißt es in der Antwort (19/25950) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25234) der Linksfraktion.

Zudem gebe es für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zum 21 Lebensjahr spezialisierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.