Berlin: (hib/HAU) Kreuzschifffahrt und Handelsschifffahrt sind nach Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich der Subventionen und Steuervergünstigungen ähnlich zu bewerten. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/15323) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14810) hervor. Die Handelsschifffahrt befinde sich in einem schwierigen und, wie die Kreuzschifffahrt, sehr wettbewerbsintensiven Marktumfeld, schreibt die Regierung. Deshalb gelte es, die Wettbewerbssituation deutscher Reeder im internationalen Verkehr zu erhalten und zu verbessern. Insbesondere sollten deutsche Reeder im Verhältnis zu ausländischen Konkurrenten nicht benachteiligt werden. Dies gelte umso mehr, als die angesprochenen Regelungen überwiegend weltweiter, aber insbesondere europäischer Standard seien.
Vor diesem Hintergrund sei die von den allgemeinen Grundsätzen abweichende Form der Gewinnermittlung nach der Tonnage (Paragraf 5a EStG) ab 1999 eingeführt worden, heißt es in der Antwort. Für Kreuzfahrtschiffe gelte diese aber nur insoweit, "als der Gewinn auf die reine Transportleistung entfällt". Der Gewinn, der auf die Unterbringung (Hotelleistungen), die Verpflegung der Passagiere und auf die Durchführung der immer zahlreicheren Veranstaltungsprogramme und Nebenleistungen während der Kreuzfahrt entfällt, unterliege der regulären Besteuerung, schreibt die Regierung.
Berlin: (hib/HAU) Die Möglichkeit der Kennzeichnung eines Straßenverlaufs als "touristische Route" (Ferienstraße oder Touristikstraße) liegt nach Angaben der Bundesregierung "ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Länder". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14515) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13815) hervor. In der Antwort heißt es außerdem: Die Entscheidung über die Anordnung von touristischen Unterrichtungstafeln sei durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde zu treffen.
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufga
Berlin: (hib/HAU) Seit dem 22. Februar 2017 wurden von der Deutschen Bahn AG (DB AG) 16 Beraterverträge mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder Vorstandsmitgliedern beziehungsweise Geschäftsführern ihrer Tochtergesellschaften abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15319) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13965) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf Angaben der DB AG. Danach sind seit dem 22. Februar 2017 keine Beraterverträge mit ehemaligen Bundesministern, Staatssekretären, Bundestagsabgeordneten oder Landtagsabgeordneten abgeschlossen worden. Es gebe zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass derartige Verträge mit ehemaligen Mitgliedern der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer der DB AG oder ihrer Tochtergesellschaften bestehen, heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/HAU) Der innerdeutsche Luftverkehr hat nach Angaben der Bundesregierung einen Anteil von elf Prozent am gesamten deutschen Luftverkehr. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14650) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14230) hervor. In Europa habe der Inlandsluftverkehr einen durchschnittlichen Anteil von 16 Prozent, heißt es in der Antwort weiter.
Im Jahr 2018 habe der innerdeutsche Luftverkehr 23.625.940 Passagiere verzeichnet. Davon hätten 3.895.889 Passagiere Deutschland als Drehkreuz genutzt, was einem Anteil von etwa 17 Prozent entspräche, teilt die Regierung mit.
Auf die Frage, welchen Effekt sich die Bundesregierung von der Anhebung der Luftverkehrsabgabe erhofft, heißt es in der Antwort: Die Anhebung der Luftverkehrsteuer sei Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. "Es sollen Anreize geschaffen werden, um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zu klimafreundlichem Handeln zu ermuntern", schreibt die Regierung. Dadurch sollten die bereits gesetzten Anreize für ein umweltgerechtes Verhalten im Verkehr verstärkt werden.
Berlin: (hib/HAU) Die geplante Kapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG (DG AG) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/15341). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Ziele sie mit der "Maßnahme 21" des Klimaschutzpakets verfolgt, der Deutschen Bahn von 2020 bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro zusätzlichen Eigeitals zur Verfügung zu stellen. Gefragt wird auch, ob Vorgaben des Bundes oder Nebenabreden für die Verwendung der Mittel aus der Kapitalerhöhung bestehen.
Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion interessiert sich für den Digitalisierungs-Stand in der Tourismuswirtschaft. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung, in welchen Zweigen entsprechendes Potenzial ruht. Sie erkundigen sich in der Kleinen Anfrage (19/15572) darüber hinaus nach Unterstützung für kleinere Betriebe bei der digitalen Transformation.
Foto: Bundesregierung / Bergmann