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Sachsen-Anhalt erfüllt erneut Kriterien des Stabilitätsrates

Konsolidierungsländer dürfen Überschüsse nicht in Mehrausgaben lenken!


Sachsen-Anhalt hält die Obergrenze für das gesamtstaatliche Finanzierungssaldo ein und kann das fünfte Mal in Folge eine solidarpaktgerechte Verwendung der Ost-Hilfen nachweisen. Das sind die konkreten Ergebnisse der heutigen Sitzung des Stabilitätsrates in Berlin.


Dazu erklärt Finanzminister André Schröder (Foto): "Wir erfüllen alle Kriterien des Stabilitätsrates ohne ein Sanierungsverfahren durchlaufen zu müssen. Eine Haushaltsnotlage gibt es nicht. Länder wie Bremen und das Saarland haben ihr Sanierungsverfahren dagegen bis 2020 verlängert.


Das Verfahren zum Abbau des strukturellen Defizits führt nicht zu neuen Haushaltsspielräumen. Wer Rücklagen hat, kann diese nicht einfach ausgeben, sondern muss zuerst für einen strukturellen Haushaltsgleich sorgen. Das heißt, dass Sachsen-Anhalt zum Abbau struktureller Defizite bei guter Konjunktur Überschüsse erwirtschaften muss, anstatt seine Ausgaben zu erhöhen.

Besonders freue ich mich, dass der Stabilitätsrat heute in seinen Beratungen zu den Fortschrittsberichten "Aufbau Ost" darüber hinaus festgestellt hat, dass die im Rahmen des Solidarpakts II an die neuen Länder und Berlin gezahlten Mittel ordnungsrechet verwendet wurden. Und dies zum fünften Mal in Folge."