Berlin: (hib/PST) Um den Sparer-Pauschbetrag, das heißt die Summe von Einnahmen aus Geldanlagen, die nicht versteuert werden muss, geht es in einer in einer Kleinen Anfrage (19/32285) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erfragen von der Bundesregierung Daten über das Vermögen der Deutschen, auch im Vergleich zu anderen Staaten, und über die Nutzung des Pauschbetrags bei der Einkommensteuererklärung. Hintergrund ist unter anderem ein Vorschlag, ungenutzte Teile des Pauschbetrags auf Folgejahre übertragen zu können.
Berlin: (hib/PST) Um sogenannte Share Deals, bei denen statt mit Immobilien mit Anteilen ihrer Besitzerfirmen gehandelt und so die Grunderwerbsteuer umgangen wird, geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32179). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nach dem Umfang solcher legalen Geschäfte und der damit entgangenen Steuereinnahmen sowie nach ihrer Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit angesichts der Tatsache, dass Privatpersonen eine solche Steuervermeidung beim Immobilienkauf nicht möglich ist.
Berlin: (hib/PST) Welche Konsequenzen die Bundesregierung aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht, dass der geltende Zinssatz bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32216) wissen.
Berlin: (hib/PST) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, inwiefern bei Aufbauhilfen für Geschädigte der jüngsten Hochwasserkatastrophe unterschieden wird zwischen Hausbesitzern, die eine Versicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen haben, solchen, die sich erfolglos um eine bemüht haben und solchen, die sich nicht um eine Elementarschadenversicherung bemüht hatten. In ihrer Kleinen Anfrage (19/32247) beziehen sich die Abgeordneten auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 1. Juni 2017, wonach „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“.
Berlin: (hib/HAU) Auf welchen Betrag sich die Ausgaben der Bundesregierung für Beratungsdienste im Zuge der Gestaltung und Umsetzung der Corona-Hilfsprogramme belaufen, möchte die FDP-Fraktion wissen. Mittels einer Kleinen Anfrage (19/32255) wollen die Abgeordneten auch erfahren, weshalb sich die Bundesregierung dafür entschieden hat, die Internetseite zur Beantragung von Hilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfond