Entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens sind Händler nicht verpflichtet einmal gekaufte Ware wieder umzutauschen, auch nicht an Weihnachten. Aus Kulanz bieten die meisten Händler ihren Kunden jedoch diese Möglichkeit. Unter welcher Frist ein Umtausch möglich ist und ob der Umtausch gegen einen Gutschein oder Bargeld erfolgt, bestimmt jedoch allein der Händler.
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