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RZ Lueddemann

Magdeburg / ST: Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Magdeburg - 18. Februar 2018

Recht auf fachkundige medizinische Informationen

Der Bundestag wird am kommenden Donnerstag darüber beraten, ob das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Auch der Bundesrat wird demnächst über das Thema diskutieren. „Unsere Fraktion steht klar für die Abschaffung des Werbeverbots. Wir unterstützen daher die entsprechende Initiative im Bundesrat“, betont Cornelia Lüddemann (Foto), Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

„Es ist absurd davon auszugehen, dass Schwangerschaftsabbrüche kommerzialisiert oder bagatellisiert würden, wenn man Informationsangebote seitens der Ärztinnen und Ärzten erlaubt. Niemand unternimmt leichtfertig einen solchen Eingriff“, ist sich Lüddemann sicher.  

„Frauen und Paare, die vor der schwierigen Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs stehen oder sich bereits für einen solchen entschieden haben, sind auf fachkundige medizinische Informationen angewiesen. Das Werbeverbot errichtet dafür unnötige Hürden. Gleichzeitig kriminalisiert es Ärztinnen und Ärzte, die sachlich darüber informieren.“ Lüddemann verweist auf entsprechende Gerichtsurteile mit Geldstrafen. „Dies untergräbt die Berufsfreiheit der Ärzteschaft und die Selbstbestimmung der Frauen. Beides ist nicht hinnehmbar.“