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Reise-News: Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 2. Februar 2021

Aktuelles (Einreise, Beschränkungen im Land)

Bei Einreise über eine EU-Außengrenze gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Nach der Einreise über eine EU-Binnengrenze gilt zunächst bis 14. Februar 2021 grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Polen eine Bildungseinrichtung besuchen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können oder ein negatives Testergebnis in polnischer oder englischer Sprache vorlegen können. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor Grenzüberschreitung durchgeführt werden. Weitere Ausnahmen und Einzelheiten sind den Verordnungen im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.

Beschränkungen im Land

Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.

Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:

Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl fünf, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei einer Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl fünf. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen, Diskotheken und Clubs sind geschlossen, ausgenommen sind Museen und Kunstgalerien. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.

Übernachtungen in Hotels sind stark beschränkt.

Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt.

Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.