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Reise-News: Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 23. Dezember 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Epidemiologische Lage

In Polen ist eine hohe COVID-19-Aktivität zu verzeichnen. In allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. 

Einreise

Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist bis einschließlich 27. Dezember 2020 ohne Einschränkungen möglich. 

EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. 

Vom 28. Dezember 2020 bis zunächst 17. Januar 2021 gilt nach der Einreise grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise mit organisierten Reisen bzw. bei Einreise per Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Einreise mit privatem Fahrzeug ist davon ausgenommen. Ausgenommen sind auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs, Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten, sowie Schüler und Studenten, die in Deutschland oder Polen zur Schule oder Universität gehen, außerdem Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 nachweisen können. Weitere Ausnahmen sind der Verordnung im polnischen Gesetzblatt zu entnehmen. Grenzkontrollen finden nur an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.

Beschränkungen im Land

Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.

Vom 31. Dezember 2020, 19 Uhr, bis 1. Januar 2021, 6 Uhr, gilt eine Ausgangssperre. Ausnahmen bestehen für berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und zur Erledigung unbedingt notwendiger Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:

Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. fünf Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt.

Ab 28. Dezember 2020 sind in Einkaufszentren und Einrichtungen von über 2000 m² Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Ausnahmen gelten hauptsächlich für Lebensmittel, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste, Banken. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. 

Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.

Übernachtungen in Hotels sind stark eingeschränkt. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.

Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.

Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.