Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll Angaben zu Programmen oder Projekten machen, die von ihr in diesem Jahr finanziell unterstützt werden. In einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8635) wird nach einer ganzen Reihe von Trägern von Projekten gefragt, unter anderem nach der Amadeu-Antonio-Stiftung, Campact, Chaos Computer Club und den neuen deutschen Medienmachern.
Berlin: (hib/HLE) Nach elektronischen und digitalen Zahlungsdienstleistungen in der Bundesrepublik erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/8639). Die Bundesregierung soll angeben, wie hoch der Anteil der Geldtransfers von elektronischen Zahlungsdiensten in Deutschland ist und angeben, wie das Verhältnis zum Bargeldtransfer, zu Überweisungen und zur Nutzung klassischer Kartensysteme ist. Gefragt wird auch nach Risiken und Missbrauchsmöglichkeiten bei verschiedenen Systemen. Außerdem stellen die Abgeordneten Fragen zu einem deutschen Zahlungsdiensteunternehmen, dessen Aktienkurs in der letzten Zeit heftigen Schwankungen unterlag. Gefragt wird nach Kontakten der Bundesregierung und von Bundesbehörde zu diesem Unternehmen.
Berlin: (hib/HAU) Nach der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Berlin: (hib/HAU) Die Hilfen des Bundes für Dopingopfer des DDR-Leistungssports thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/8636). Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, welche Gründe es für die Ablehnung von Anträgen nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) sowie dem Zweiten DOHG gab. Wie sich die Diskrepanz zwischen der relativ hohe Ablehnungsquote nach dem DOHG (37 Prozent, nur 194 von 308 Anträgen wurden bewilligt) und der deutlich geringeren Ablehnungsquote von sechs Prozent bei Anträgen nach dem Zweiten DOHG erklärt, interessiert die Abgeordneten ebenso.
Berlin: (hib/HAU) Welche Prüfstellen oder Institutionen die Datenverarbeitung von Autos mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion überprüfen, möchte die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung erfahren. In einer Kleinen Anfrage (19/8525) schreiben die Abgeordneten, Kraftfahrzeuge mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion würden nicht nur juristische Haftungsfragen aufwerfen, sondern stellten auch einen Aspekt in der Verkehrssicherheit dar. Die momentane Gesetzeslage in Deutschland sehe vor, dass die Daten solcher Fahrzeuge an Dritte weitergeleitet werden können, um sie zum Zwecke der Unfallforschung zu nutzen.
Fahrzeughersteller, so heißt es weiter, hätten ein natürliches Interesse daran, die im Fahrzeug erhobenen Daten primär auswerten zu können. Der vorrangige Zugang zu diesen Daten schütze das Unternehmen vor möglichen Imageverlusten, wenn ein Fahrzeug in einen Unfall gerät. Gleichzeitig ermöglichten es die gespeicherten Daten, die Fahrzeugtechnik und Datenverarbeitung zu verbessern. "Dennoch dürfen die internen Vorgänge einer hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion nicht intransparent ablaufen", betonen die Abgeordneten. Technische Prüfgesellschaften wie der TÜV Rheinland und die DEKRA forderten daher Einblick in die Fahrzeugtechnik und Datenverarbeitung, um gegebenenfalls Sicherheitsmängel in der Fahrzeugtechnik feststellen zu können. Dazu seien jedoch geeignete Schnittstellen, Daten und Rahmenbedingungen notwendig, heißt es in der Vorlage.
Die Linksfraktion will vor diesem Hintergrund wissen, wie die oben erfragten Prüfstellen oder Institutionen die Datenverarbeitung von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion überprüfen. Gefragt wird auch, welche technischen Voraussetzungen notwendig sind, damit "autorisierte Dritte" auf die Datenverarbeitung von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion zugreifen können.
Foto: Bundesregierung / Bergmann