Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Bedarf, den Gebrauch der sogenannten Leichten Sprache auch seitens der Bundesregierung auszubauen. In der Sitzung am Montag beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe fordert ein Petent, Gesetze und Verordnungen auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen und damit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, das unter Leichter Sprache eine besondere Form der textlichen Darstellung verstanden werde, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt durch Bildelemente, besteht. Schon jetzt, so heißt es weiter, seien Behörden verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ergebe sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrech
Im Hinblick auf die Forderung des Petenten, Gesetzestexte in Leichter Sprache zu formulieren, weist der Ausschuss darauf hin, dass Erläuterungen zu einzelnen Gesetzen schon heute auf den Internetseiten der Ministerien in Leichter Sprache zu Verfügung gestellt würden. Gleichwohl werde mit der Petition auf ein grundlegendes Anliegen in einer inklusiven Gesellschaft aufmerksam gemacht. Der Zugang zu Rechtsquellen und Informationen stelle eine Grundvoraussetzung für eine umfassende und selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft dar. Das gelte auch für Gesetzes- und Verordnungstexte.
Die von der Bundesregierung jetzt schon getroffenen Maßnahmen, mit denen der UN-Behindertenrechtskonvention
Berlin: (hib/mwo) Nach der Anzahl und dem Stand von Straf- und Ermittlungsverfahren nach den Paragrafen 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuches sowie sonstigen Terrorismusverfahren im Jahr 2018 fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung. Hintergrund der Kleinen Anfrage (19/8732) ist den Fragestellern zufolge, dass Strafverteidigervereinigungen,
Berlin: (hib/PK) Mit dem Bedarf von medizinischem Cannabis befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/8733). Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes gebe es noch viele Umsetzungsprobleme. So würden Lieferengpässe beklagt. Auch verzögere sich der Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland. Die geplante Anbaumenge könne nur einen Teil des Bedarfs abdecken.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem Details zum Import von Cannabis bekommen sowie zum geplanten Anbau in Deutschland.
Foto: Bundesregierung / Bergmann