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Wirtschaftsrat: Mietpreisbremse ist nach Urteil am Ende

Wolfgang Steiger: Jetzt heißt es, die Wende in der Wohnungspolitik einleiten und marktwirtschaftlich für mehr Wohnraum in allen Preissegmenten sorgen


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht nach dem Urteil des Landgerichts Berlin, wonach die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist, das Instrument als grundsätzlich gescheitert an. „Das ist eine herbe Niederlage für Heiko Maas. Der Justizminister hat gegen jedes gute Argument ein verfassungswidriges Gesetz erarbeitet und sich nun von einem Landgericht vorführen lassen. Die Mietpreisbremse steht juristisch jedoch gleich mehrfach auf tönernen Füßen: Sie ist, weil sie Vermieter in Deutschland ungleich behandelt, vermutlich unzulässig und auch die der Mietpreisbremse zugrundeliegenden Mietspiegel wurden bereits von verschiedenen Gerichten als nicht rechtsicher eingestuft. In Deutschland gibt es bis heute keine bundesweit vergleichbaren Mietenspiegel, die einer einheitlichen Systematik folgen“, kritisiert Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
 
Der Wirtschaftsrat hatte schon vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse deutlich gemacht, dass ein verschärftes Mietrecht keine einzige zusätzliche Wohnung schafft. Vielmehr gilt es, in Nachfragemärkten zügig neuen Wohnraum in allen Preissegmenten zu schaffen. „Das kann nur gelingen, wenn die Politik endlich zur Marktwirtschaft zurückkehrt statt auf staatliche Eingriffe zu setzen. Das gestrige Urteil zeigt einmal mehr, dass die Befürworter der Mietpreisbremse ein totes Pferd reiten, wenn sie vollmundig ankündigen, sie verschärfen zu wollen. Die abschreckende Wirkung auf Vermieter wird zu weniger statt dem dringend mehr benötigten Wohnraum in allen Preissegmenten führen“, ist Wolfgang Steiger überzeugt.
 
„Die neue Bundesregierung muss verinnerlichen, dass Mietenpolitik nicht ohne Wohnungsbaupolitik machbar ist. Die Baukosten müssen ebenso runter wie die Kaufnebenkosten, die durch das Zusammenspiel steigender Grundstückskosten und galoppierender Grunderwerbsteuersätze neue Höchststände erklommen haben. Der Wirtschaftsrat setzt sich außerdem für eine Anhebung des generellen Abschreibungssatzes von zwei auf drei Prozent ein sowie für eine zusätzliche zeitlich befristete Sonder-Abschreibung für den Bau von Mietwohnungen“, betont Wolfgang Steiger.