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Magdeburg-News: Staatssekretär Beck überreicht Fördermittelbescheid an Johanniterhaus Genthin-Wald


veröffentlicht am 21. März 2024

Foto von links: Einrichtungsleiterin Farina Schäfer, Niederlassungsleiter Ost der Johanniter Seniorenhäuser GmbH Oliver Teßmer, Techniker Pawel Pietkun erklären Staatssekretär Wolfgang Beck den aktuellen Installationsfortschritt eines flächendeckenden WLAN im  Johanniterhaus Genthin-Wald.
Magdeburg/Genthin. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt das Johanniterhaus Genthin-Wald mit 129.855 Euro aus dem Corona-Sondervermögen. Damit wird der Ausbau eines flächendeckenden Wlans in der Einrichtung gefördert. „Viele ältere Menschen haben in der Pandemie mit ihren Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen die Möglichkeiten digitaler Kommunikations- und Informationstechnologien erkannt und diese stärker als bisher genutzt“, sagte Staatssekretär Wolfgang Beck am Mittwoch bei der Fördermittelbescheidübergabe. „Die Digitalisierung bietet viele Vorteile und Chancen für ältere Menschen, sei es in Form von digitaler Gesundheitsvorsorge oder der Nutzung von Online-Services“, so Beck. Denke man allein an die Videotelefonie mit der Familie oder Freunden könne Internet auch dazu beitragen, Einsamkeit zu lindern.

„Wir freuen uns sehr über die Unterstützung. Unsere Bewohnerinnen und Bewohner haben in der Pandemie erste Erfahrungen mit der Videotelefonie gemacht und waren sehr begeistert. Perspektivisch wollen wir auch eine Kommunikations-App einführen, welche für die Kommunikation zwischen Bewohnern und ihren Angehörigen entwickelt wurde“, fügt Farina Schäfer, Einrichtungsleiterin des Johanniterhauses Genthin-Wald, hinzu. Die Etablierung einer digitalen nachhaltigen Kommunikationsinfrastruktur ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern Teilhabe und Aktivierung. „Gerade für diejenigen, deren Angehörige nicht im örtlichen Umfeld wohnen, ist dies eine schöne Möglichkeit in Kontakt zu bleiben“, betont Farina Schäfer.

Landesweit steht für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt aus dem Corona-Sondervermögen ein Gesamtfördervolumen von 154 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel des Förderprogramms „Investitionen Pflege und Wohnen“ sind vollständig gebunden und werden sukzessive in diesem und in den kommenden Jahren abfließen. Gefördert werden neben infrastrukturellen Maßnahmen unter anderem auch die bauliche Gestaltung von Wohnräumen nach Infektionsschutzmaßstäben oder die Klimatisierung von Aufenthaltsräumen. Insgesamt konnten 115 Anträge von Einrichtungen bewilligt werden.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte im Dezember 2021 ein knapp zwei Milliarden Euro umfassendes zukunftsgerichtetes Sondervermögen Corona verabschiedet. Mit diesen Mitteln werden Maßnahmen mit Pandemiebezug über einen Zeitraum bis 2027 realisiert.

 


Text / Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)